Fernmeldeüberwachung: Neue Parameter zur 5G-Technologie |
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20.08.2024, Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Beat Jans, hat am 19. August 2024 beschlossen, die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) auf den 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Diese wird den neuen internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikation (ETSI) angepasst.
Weil sich die Telekommunikationstechnologien laufend entwickeln, müssen die internationalen Standards und damit die nationalen Rechtsgrundlagen regelmässig angepasst werden. Massgebend für die Anpassung der Schweizerischen Rechtsgrundlagen betreffend die Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die technologischen Entwicklungen sind die Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI). Die rubrizierte Verordnung und ihre Anhänge müssen daher regelmässig revidiert und angepasst werden. Dies schafft für die Mitwirkungspflichtigen die notwendige Rechtssicherheit zur Umsetzung der von den Strafverfolgungsbehörden und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angeordneten Überwachungsmassnahmen.
Medienkontakt:
Jean-Louis Biberstein (Stv. Leiter Dienst ÜPF, Leiter Recht & Controlling)
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
T +41 58 462 26 27
Über Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD:
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD (französisch Département fédéral de justice et police DFJP, italienisch Dipartimento federale di giustizia e polizia DFGP, rätoromanisch Departament federal da giustia e polizia DFGP) ist eines der sieben Departemente der Schweizer Landesregierung.
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