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Fakten und Zahlen zum gemeinnützigen Wohnungsbau

 


29.10.2024, Bern - Zum ersten Mal haben das Bundesamt für Wohnungswesen BWO und das Bundesamt für Statistik BFS Daten und Informationen zum gemeinnützigen Wohnungsbau zusammengetragen und in der Broschüre «Statistik des gemeinnützigen Wohnungsbaus 2024» anschaulich dargestellt. Der gemeinnützige Wohnungsbau verbindet die Miete mit dem selbst genutzten Wohneigentum. Er spielt eine wichtige Rolle für das Angebot an bezahlbaren Wohnungen. Seine Förderung durch den Bund ist ein Verfassungsauftrag.

Wo sind gemeinnützige Wohnungen am stärksten verbreitet? Wer wohnt in diesen Wohnungen? Wie hoch sind die Mieten? Und wie wird der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert? Zu diesen und anderen Fragen liefert die «Statistik des gemeinnützigen Wohnungsbaus 2024» mit Infografiken, Tabellen sowie kurzen Texten Antworten und Informationen. Die vom BWO und BFS gemeinsam produzierte Publikation wertet vorhandene Daten aus und zeichnet ein vielseitiges Bild des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Günstigere Mieten und weniger Wohnflächenverbrauch

Der gesamtschweizerische Anteil an gemeinnützigen Wohnungen liegt bei rund vier Prozent. In einzelnen Städten liegt der Anteil deutlich höher, zum Beispiel in Zürich mit über 20 Prozent. Gemeinnützige Bauträger sind nicht gewinnorientiert. Sie berechnen die Mieten aufgrund der Kosten und verzichten auf eine Rendite. Dadurch sind diese Wohnungen günstiger als die auf dem herkömmlichen Markt angebotenen Wohnungen; der durchschnittliche Mietpreis ist acht bis 20 Prozent tiefer. So kostet beispielsweise beim gemein­nützigen Wohnungsbau die Durchschnittsmiete für eine Vierzimmerwohnung 1359 Franken, während die durchschnittliche Miete einer Wohnung mit gleicher Zim­merzahl ausserhalb des gemeinnützigen Wohnungsbaus 1647 Franken beträgt.

Der Wohnflächenverbrauch ist insgesamt ebenfalls geringer. Pro Kopf ist er bei Ein- bis Zweizimmerwohnungen von gemeinnützigen Bauträgern neun Prozent höher als im allgemeinen Wohnungsbestand, bei Vier- bis Fünfzimmerwohnungen jedoch um 25 bis 38 Prozent tiefer. Insgesamt nehmen Bewohnerinnen und Bewohner von gemeinnützigen Wohnungen 22 Prozent weniger Wohnfläche in Anspruch.

Nachhaltig und innovativ

Viele gemeinnützige Bauträger bieten ihrer Mieterschaft neben Wohnraum verschiedene Betreuungsdienste an und entlasten dadurch die öffentliche Hand. Diese Faktoren machen die Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten und alle Altersgruppen attraktiv. Die gemeinnützigen Wohnbauträger spielen zudem eine wesentliche Rolle für die Wohnungsversorgung von Bevölkerungsgruppen, die es auf dem Markt aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen schwerer haben. Entsprechende Projekte unterstützen die soziale Integration, eine nachhalti­ge Stadtentwicklung und innovative Wohnformen.

Gemeinnützige Wohnbauträger- dazu gehören Genossenschaften, Stiftungen, Aktiengesellschaften etc. - haben Zugang zur Wohnraumförderung des Bundes. Diese umfasst namentlich Darlehen aus einem Fonds de roulement sowie Bürgschaften für vorteilhafte Finanzierungen. Die Broschüre kann über das BFS bezogen werden.


Medienkontakt:
Medien und Kommunikation BWO
media@bwo.admin.ch
Tel. +41 58 463 49 95

Über Bundesamt für Wohnungswesen BWO:
Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Verfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnungspolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen über eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen verfügen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:

- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung

Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.

Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).

Weitere Informationen und Links:



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