Inspektion der Zusammenarbeit zwischen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei: AB-BA bemängelt unzureichende Ermit |
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27.02.2025, 3003 Bern, In ihrer Inspektion zur Zusammenarbeit zwischen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei stellte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) fest, dass eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung auf Stufe Bund eine substanzielle Stärkung der Ermittlungskapazitäten der Bundeskriminalpolizei erfordert. Sie empfiehlt der Bundesanwaltschaft, die Deliktsfelder festzulegen, in denen sie eine selbständige kriminalpolizeiliche Ermittlungstätigkeit der Bundeskriminalpolizei erwartet und den gemeinsamen Steuerungsausschuss Ressourcen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei zu stärken.
In ihrem Inspektionsbericht formuliert die AB-BA zuhanden der beaufsichtigten Bundesanwaltschaft drei Empfehlungen: Defizite bei der Anwendung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Bundeskriminalpolizei sollen identifiziert und behoben werden. Weiter empfiehlt die AB-BA, zu definieren, in welchen Deliktsfeldern die Bundesanwaltschaft selbständige kriminalpolizeiliche Ermittlungstätigkeiten der Bundeskriminalpolizei erwartet, damit mehr Delikte zur Anzeige gebracht werden. Eine dritte Empfehlung bezweckt die Stärkung des gemeinsamen Steuerungsausschusses Ressourcen. Wenn für Strafverfahren nicht ausreichend Ermittlungspersonal zur Verfügung steht, ist sicherzustellen, dass im Steuerungsausschuss Ressourcen ein direkter und regelmässiger Austausch zwischen den involvierten Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei gewährleistet wird.
Die Bundeskriminalpolizei fällt nicht unter die Aufsicht der AB-BA. Die Empfehlungen der AB-BA und deren Umsetzung durch die Bundesanwaltschaft können daher den grundsätzlichen Mangel an Ermittlungspersonal bei der Bundeskriminalpolizei nicht beheben. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie das Bundesamt für Polizei (fedpol) sind gefordert, die Bundeskriminalpolizei quantitativ und qualitativ nach den Ermittlungsbedürfnissen der Bundesanwaltschaft auszurichten. Solange dies nicht in allen Deliktsfeldern der Fall ist, unterbleiben notwendige kriminalpolizeiliche Massnahmen. Rechtsstaatlich ist dies nicht zu vertreten.
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Tel: +41 58 485 67 02
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