Verfahren auf Konzessionsentzug für das Casino St. Moritz |
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29.04.2025, Bern — Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat mit der heutigen Betriebseinstellung des Casinos St. Moritz das Verfahren auf Entzug der Konzession eingeleitet.
Die gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. genügende finanzielle Eigenmittel) für die Erteilung einer Konzession müssen während der ganzen Dauer der Konzession erfüllt sein. Ist dies nicht mehr der Fall, entzieht die ESBK die Konzession. Entsprechend hat die ESBK heute das Verfahren auf Entzug der Konzession eingeleitet.
Vor dem Entzug der Konzession wird die ESBK dem Casino St. Moritz noch das rechtliche Gehör gewähren.
Wie es mit einem Casinobetrieb in der Zone Südbünden weitergehen soll, ist Gegenstand einer Analyse. Die ESBK wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit entsprechende Empfehlungen unterbreiten.
Medienkontakt:
Marjorie Stangl
Kommunikationsbeauftragte
+ 41 58 466 34 16
marjorie.stangl@esbk.admin.ch
Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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