Bundesrat verlängert erneut Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung |
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14.05.2025, Bern - Der Bundesrat hat angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erneut von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Dadurch erhalten die Unternehmen bessere Planungssicherheit. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.
Der Bund reagiert damit auf das anhaltend unterdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Wirtschaft, welches von internationalen handels- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten verschärft wird. Mit den Entscheiden der USA vom 2. April 2025 Zusatzzölle auch auf Schweizer Waren zu erheben, hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Konjunktur ungünstiger entwickelt als in der Prognose erwartet. Besonders betroffen von der anhaltend schwachen Konjunkturentwicklung ist die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenbranche. Diese Wirtschaftszweige sind besonders auf die Inanspruchnahme von KAE angewiesen.
Die verlängerte Bezugsdauer bietet solchen Unternehmen wertvolle Planungssicherheit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anzupassen, indem sie beispielsweise neue Geschäftsmöglichkeiten und Absatzmärkte erschliessen. Damit soll einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt. werden. Unternehmen können so ihre Belegschaft über punktuelle Arbeitsausfälle hinweg behalten und dadurch Arbeitsplätze sichern. Weiter werden zusätzliche Massnahmen zur administrativen Entlastung im Zusammenhang mit der KAE geprüft.
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