Unterzeichnung des modernisierten Investitionsschutzabkommens mit Chile |
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03.06.2025, Bundesrat Guy Parmelin und die chilenische Vizeministerin für internationale Wirtschaftsbeziehungen Claudia Sanhueza Riveros haben am 3. Juni 2025 am Rande der OECD-Ministerkonferenz in Paris das modernisierte Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Chile unterzeichnet.
Das modernisierte Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Chile ersetzt das seit 2002 geltende Abkommen zwischen den beiden Staaten. Die Verhandlungen zur Modernisierung des Abkommens wurden 2023 aufgenommen und fanden parallel zur Revision des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile statt. Am 26. Februar 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Modernisierung des Freihandelsabkommens verabschiedet.
Neuer Verhandlungsansatz
Beim Investitionsschutzabkommen mit Chile handelt es sich – nach dem Abkommen mit Indonesien – um das zweite Abkommen der Schweiz, welches auf einem neuen Verhandlungsansatz beruht. Im Vergleich zu früher abgeschlossenen Abkommen enthält es detailliertere Bestimmungen, um den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens einzuschränken. Zudem tragen spezifische Bestimmungen zum Regulierungsrecht der Staaten, zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und zur Korruptionsbekämpfung dazu bei, die Ziele des Investitionsschutzes mit jenen der nachhaltigen Entwicklung zu vereinen.
Wichtiger Partner in Lateinamerika
Die Schweiz gehört mit einem Bestand von über 1'287 Milliarden Franken Direktinvestitionen im Ausland weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Sie verfügt über ein Netz von über 110 Investitionsschutzabkommen. Chile ist eine der wichtigsten Destinationen für Schweizer Direktinvestitionen in Lateinamerika. Der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Chile betrug im Jahr 2023 rund 192 Millionen Franken, wobei etwa 180 Schweizer Unternehmen in Chile ansässig sind.
Das modernisierte Abkommen wurde von Bundesrat Guy Parmelin und der chilenischen Vizeministerin für internationale Wirtschaftsbeziehungen unter Vorbehalt der internen Genehmigungsverfahren beider Staaten unterzeichnet. In einem nächsten Schritt wird die Botschaft zum Abkommen ausgearbeitet und zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen. Das neue Abkommen tritt in Kraft, sobald beide Staaten die internen Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben.
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