E-ID: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung - Bundesamt für Justiz |
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20.06.2025, Mit der neuen staatlichen elektronischen Identität (E-ID) können Nutzerinnen und Nutzer Geschäfte mit Behörden und Unternehmen künftig sicher, benutzerfreundlich und effizient digital abwickeln. Dies, sofern die Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 28. September 2025 der Einführung der E-ID zustimmen. Die Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt. An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 15. Oktober 2025.
Die Einzelheiten werden in der E-ID-Verordnung geregelt. Die Verordnung legt namentlich das Vorgehen fest, wie und unter welchen Voraussetzungen eine E-ID beantragt werden kann. Ausserdem wird präzisiert, wie die Unternehmen und Behörden vorzugehen haben, wenn sie die E-ID ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen oder die Vertrauensinfrastruktur nutzen und eigene Nachweise ausstellen wollen.
Weiter konkretisiert der Bundesrat in der Verordnung mehrere Massnahmen, mit welchen die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden soll. So dürfen Behörden und Unternehmen bei der Überprüfung der E-ID oder anderer elektronischer Nachweise keine unnötigen Daten abfragen oder speichern. Jede Person, die sich diesbezüglich nicht korrekt behandelt fühlt, kann sich direkt beim Bundesamt für Justiz (BJ) melden. Das BJ führt ein Prüfverfahren durch und trägt einen Vermerk zur gemeldeten Behörde oder dem gemeldeten Unternehmen ins Vertrauensregister ein. So werden andere Nutzerinnen und Nutzer der fraglichen Dienstleistung direkt in der elektronischen Brieftasche des Bundes (swiyu-App) vor dem unsachgemässen Vorgehen der entsprechenden Behörde oder des entsprechenden Unternehmens gewarnt.
Um maximale Transparenz herzustellen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 entschieden, die entsprechende Vernehmlassung bereits vor der Volksabstimmung zu veröffentlichen. Interessierte Kreise können sich bis am 15. Oktober 2025 zu seinen Vorschlägen äussern.
Medienkontakt:
Bundesamt für Justiz
Rauschenbach Rolf
+41 58 465 31 20
rolf.rauschenbach@bj.admin.ch
Über Bundesamt für Justiz:
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
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