Ein Viertel der getesteten Verkaufspunkte haben im 2024 Alkohol an Jugendliche verkauft |
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30.06.2025, Lausanne (ots) - Noch immer wird bei 25.2% aller Alkoholtestkäufe in Läden und Restaurants in der Schweiz den Jugendlichen widerrechtlich Alkohol verkauft, im Online-Bereich gar in den allermeisten Fällen. Diese Quoten sinken seit Jahren nur sehr langsam. Die neuen Sanktionsmöglichkeiten im Lebensmittelgesetz nach nicht bestandenen Testkäufen können dies ändern, wenn sie strikt angewendet werden. Zudem muss das Verkaufs- und Restaurationspersonal bei der Anwendung des Jugendschutzes besser unterstützt werden.
Im Jahr 2024 wurden über 10'500 Alkoholtestkäufe von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen und Privatunternehmen inklusive der grossen Detailhändler in Auftrag gegeben respektive durchgeführt. Die Stiftung Sucht Schweiz hat im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit einen Bericht erstellt über die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Testkäufe für das Jahr 2024. Insgesamt zeigen die Ergebnisse nur eine kleine Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Jahr.
Nur wenig Verbesserung bei Testkäufen an physischen Verkaufspunkten
- Insgesamt wurden in 25.2 % der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Jugendliche verkauft (2023: 27,3%). Die Quoten fluktuieren über die Jahre und sinken insgesamt nur sehr langsam.
- In 78.4 % der Fälle (2023: 78,2%) hat das Verkaufs- oder Servicepersonal nach dem Alter gefragt und/oder einen Ausweis verlangt. Hier ist keine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr auszumachen.
- Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen: Die tiefste Rate an Verstössen wiesen Tankstellenshops mit 19.7 % illegalen Verkäufen auf, gefolgt von Ladenketten und grossen Detailhändlern (25.1 %) und Restaurants/Cafés (31.2%). Schlechter schnitten Veranstaltungen/Events mit 35.7% und Bars/Pubs mit gar 43 % fehlbaren Verkäufen ab.
Bei Online-Testkäufen nach wie vor deutliche Lücken im Vollzug
Im Online-Bereich gibt es beim Vollzug des Jugendschutzes eine riesige Lücke. Im Jahr 2024 wurden einiges weniger Testkäufe durchgeführt, weshalb die Resultate nur bedingt mit 2023 vergleichbar sind. Dennoch kann bestätigt werden, dass den Jugendlichen weiterhin in den allermeisten Fällen illegal Alkohol verkauft wird und die Gesetze somit weitgehend nicht eingehalten werden. Meist erfolgt weder eine Kontrolle des Alters bei der Bestellung noch bei der Lieferung.
Testkäufe allein genügen nicht - Neue Sanktionsmöglichkeiten können helfen
Alkoholtestkäufe haben das Ziel, den Jugendschutz zu stärken. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Artikels im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände am 1. Oktober 2024 verfügten nur wenige Kantone über eine rechtliche Grundlage, die es ermöglichte, Unternehmen zu sanktionieren, die im Rahmen eines Testkaufs Alkohol an Jugendliche verkaufen. So sank die Quote illegaler Verkäufe in den letzten Jahren trotz vieler sensibilisierender Testkäufe kaum. Jetzt ist es aber allen Kantonen erlaubt, Verkaufsstellen in Testkäufen im Auftrag der kantonalen Behörden bei illegalen Verkäufen mit einer Strafe zu belegen. "Die Kantone haben nun einfachere Möglichkeiten, die Altersgrenze durchzusetzen", erklärt Tania Séverin, Direktorin von Sucht Schweiz. "Es wäre für den Jugendschutz wichtig, dass sie diese nun konsequent anwenden."
Auch eine bessere Unterstützung des Personals ist nötig
Bei Ansturm an der
Kasse oder im hektischen Restaurantbetrieb passieren manchmal Fehler in der Einschätzung des
Alters der Kundschaft. In
Insbesondere im Online- Verkauf braucht es eine griffigere Alterskontrolle. Online-Verkaufsplattformen müssen wirksame Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen. Dies kann durch die Kontrolle eines Ausweises oder einer digitalen Identität zur Alterserkennung erfolgen.
Testkäufe in Kürze
Der Verkauf und die Abgabe von gegorenen Getränken (z. B. Bier und Wein) an unter 16-Jährige und von gebrannten Wassern (z. B. Spirituosen/Likör) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Im Tessin liegt die Grenze für alle alkoholischen Getränke bei 18 Jahren. Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufs- oder Servicepersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot künftig durchzusetzen.
Pressekontakt:
Sucht Schweiz
Markus Meury, Mediensprecher
021
321 29 63
Über Sucht Schweiz:
Wir fördern die gesellschaftliche Debatte im Suchtbereich. Wir entwickeln und verbreiten wissenschaftliche Erkenntnisse, die es erlauben, die zugrundeliegenden Probleme zu verstehen, ihnen vorzubeugen und angemessen zu begegnen. Wir setzen uns für wirksame Massnahmen und politische Rahmenbedingungen zur Problemreduktion ein. Wir engagieren uns für ein Umfeld, das den Menschen eine gesunde Lebensweise erleichtert und die individuellen Gesundheitskompetenzen stärkt. Dabei kombinieren wir Massnahmen der Suchtprävention und der Gesundheitsförderung.
Wir unterstützen all jene mit besonderen Risiken – Kinder und Jugendliche sowie Menschen in kritischen Lebensphasen. Betroffenen und Nahestehenden stehen wir informierend, beratend oder finanziell zur Seite.
Quellen:


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