US-Zölle: Bundesrat passt Verhandlungen an - WBF |
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05.08.2025, Nach der Ankündigung der USA, die Zusatzzölle für Güter aus der Schweiz auf 39 Prozent zu erhöhen, hat der Bundesrat am 4. August 2025 entschieden, die Verhandlungen mit den USA fortzusetzen. Er ist sowohl mit den betroffenen Branchen der Schweizer Wirtschaft als auch mit den amerikanischen Behörden in Kontakt. Die Schweiz setzt sich für eine Gleichbehandlung mit ihren wichtigsten Wettbewerbern ein, um ihrer Wirtschaft weiterhin gute Rahmenbedingungen bieten zu können.
Die Schweiz und die USA verbindet eine enge Wirtschaftspartnerschaft. Der bilaterale Handel hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten vervierfacht. Unser Land belegt den sechsten Rang bei den ausländischen Investitionen in den USA und bei Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung sogar den ersten Platz. Der Bundesrat will an diesen dynamischen Wirtschaftsbeziehungen festhalten.
Aus der am 31. Juli 2025 von der US-Regierung veröffentlichten Ankündigung geht hervor, dass ab dem 7. August 2025 rund 60 Prozent aller Schweizer Exporte in die USA von Zusatzzöllen in der Höhe von 39 Prozent betroffen sein werden. Somit würden für die Schweiz deutlich höhere Zölle gelten als für andere strukturell vergleichbare Wirtschaftspartner der USA (EU: 15 %, Vereinigtes Königreich: 10 %, Japan: 15 %).
Der Schweizer Handelsbilanzüberschuss bei Waren – gemäss den Zahlen bis März 2025 – ist keinesfalls das Ergebnis «unfairer» Wettbewerbspraktiken. Im Gegenteil hat die Schweiz per 1. Januar 2024 unilateral jegliche Zölle auf Industrieprodukte abgeschafft. So können über 99 Prozent aller Waren aus den USA zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Zudem gewährt die Schweiz keinerlei Industriesubventionen, die den Markt verzerren könnten.
Der Bundesrat fasst zurzeit keine Gegenmassnahmen ins Auge.
Im Einklang mit seiner Aussenpolitischen Strategie und der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik wird sich der Bundesrat weiterhin für eine Diversifizierung der Handelsbeziehungen mit möglichst vielen internationalen Partnern einsetzen.
Um Entlassungen bei vorübergehenden Arbeitsausfällen, die aufgrund der neuen Zölle unumgänglich sein dürften, zu vermeiden, liegt mit den Kurzarbeitsentschädigungen ein bewährtes Instrument vor. Der Bundesrat analysiert die weitere Entwicklung der Lage und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft laufend und wird nötigenfalls rasch Massnahmen ergreifen können.
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