BAV sieht zusätzliche Massnahmen für einen sicheren Schienengüterverkehr vor |
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08.08.2025, Im Juni 2025 hat die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ihren Bericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel veröffentlicht. Dieser zeigt, dass im Schienengüterverkehr wegen den neuen Verbundstoffbremssohlen ein systematisches Risiko für Radbrüche besteht. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mit Vertretern der Branche mögliche Massnahmen diskutiert, mit denen die Sicherheit des Schienengüterverkehrs gewährleistet werden soll. Gestützt darauf wird das BAV geeignete Massnahmen verfügen.
Basierend auf dem Dialog mit der Branche und den Empfehlungen, welche die SUST an die Europäische Eisenbahnagentur ausgesprochen hat, und ergänzend zu verschiedenen Arbeiten der Branche sieht das BAV nun hoheitliche Massnahmen vor. Im Vordergrund steht, für durch die Schweiz fahrende Güterwagen einen höheren Mindestraddurchmesser und häufigere Wartungsintervalle vorzuschreiben. Weiter soll sich die Branche so organisieren, dass für das Eisenbahnverkehrsunternehmen künftig ersichtlich ist, dass das Wartungsintervall bei den zu transportierenden Wagen eingehalten ist. Für die Einhaltung des Intervalls ist das für die Instandhaltung zuständige Unternehmen verantwortlich. Zudem sollen Wagen mit überhitzten Rädern konsequent aus dem Verkehr genommen und der Instandhaltung zugeführt werden.
Diese Massnahmen können kurzfristig umgesetzt werden. Gemäss den heutigen Kenntnissen reduzieren sie das Risiko für Radbrüche erheblich. Das BAV sieht vor, sie unter Berücksichtigung der Inputs der Branche und der Diskussion am runden Tisch so bald als möglich zu verfügen und in Kraft zu setzen. Ein wichtiges Thema hierbei ist die wirtschaftliche Tragbarkeit.
Weitere kurz- und mittelfristige Massnahmen, die im Dialog mit der Branche erörtert wurden, befinden sich in Prüfung. Längerfristig soll der Einfluss der Verbundstoffbremssohlen auf die Räder vertieft untersucht werden. Weiter sollen Innovationen bei den Bremssystemen vorangetrieben werden.
Das BAV wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Vorgaben auf gesamteuropäischer Ebene angepasst werden.
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Über Bundesamt für Verkehr BAV:
Die Direktion des BAV setzt sich zusammen aus dem Direktor, den Chefinnen und Chefs der fünf Abteilungen sowie dem Leiter der Sektion Kommunikation.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt sich dafür ein, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr in der Schweiz nachhaltig betrieben werden und sich laufend an die sich verändernden Bedürfnisse und Entwicklungen anpassen.
Die vier Hauptaufgaben des Amtes sind:
Politik: politische Entscheide von Bundesrat, Parlament und Stimmvolk vorbereiten und umsetzen.
Sicherheit: einen hohen, aber dennoch finanzierbaren Sicherheitsstandard für die Bahnen, Busse, Schiffe und Seilbahnen gewährleisten Finanzierung: mit effizientem Mitteleinsatz qualitativ hochstehende Verkehrsangebote ermöglichen
Infrastruktur: sicherstellen, dass die nötigen Infrastrukturen rechtzeitig und vorschriftskonform erstellt werden
Aufgrund ihrer Lage im Herzen Europas und wegen der immer stärkeren internationalen Verflechtungen kann die Schweiz diese Aufgaben nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und der Europäischen Union erfolgreich erfüllen. Das BAV steht in regelmässigem Kontakt mit den Partnern im In- und Ausland.
Quelle: BAV
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