Ein grosses Plus für Privatpersonen mit Haushaltshilfe

 


13.08.2025, Wer eine Haushaltshilfe anmeldet, kann die obligatorische Unfall­versicherung neu gleich über die Ausgleichs­kasse abschliessen. Das ist einfacher und meist günstiger.

Die vereinfachte Abrechnung mit Steuer­abzug gibt es für Privat­haushalte schon länger. Das Verfahren ist Teil des Bundes­gesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarz­arbeit. Es ist ideal bei einer Anstellung für wenige Arbeits­stunden pro Woche, was in Privat­haushalten oft der Fall ist.

Warum «vereinfacht»? Weil mit dem Abrechnen der Sozial­versicherungs­beiträge auch gleich der Lohn versteuert wird: Die Arbeit­geberin oder der Arbeitgeber zieht mit den Beiträgen an AHV/IV/EO und ALV auch die Steuern in Höhe von 5 Prozent vom Bruttolohn der Haushaltshilfe ab. Zum Jahresende meldet der Haushalt der Ausgleichs­kasse den Jahreslohn und erhält die Rechnung für Sozial­versicherungs­ beiträge und Steuern.

Die Haushaltshilfe bekommt von der Ausgleichs­kasse eine Bescheinigung, dass die Steuern bezahlt sind. Sie braucht diesen Lohn also nicht mehr in der Steuer­erklärung aufzuführen. Das ist von Vorteil bei mehreren Anstellungen und bei Ehepaaren, denn dieser Lohn ist von der Steuer­progression ausgenommen.

Neu mit Unfallversicherung (VAVplus)
Die vereinfachte Abrechnung lässt sich nun mit der obligatorischen Unfall­versicherung kombinieren – zum vereinfachten Abrechnungs­verfahren Plus (VAVplus). Welche Vorteile hat das? Erstens braucht es keinen separaten Abschluss der obligatorischen Unfall­versicherung. Und zweitens sind die Prämiensätze attraktiv, zumal es keine Mindest­prämie von 100 Franken im Jahr gibt.

Wechsel zum Jahresbeginn möglich
Wer bereits eine Unfallversicherung hat und zum neuen Angebot VAVplus der Ausgleichs­kasse wechseln möchte, kann dies zum Jahres­wechsel tun. Dabei ist die Kündigungsfrist der bisherigen Unfall­ versicherung zu beachten.

VAVplus ist nicht möglich, wenn der Bruttolohn der Haushaltshilfe über 1890 Franken im Monat liegt. Auch bei einer Hauswartsstelle nicht.

Über SVA Zürich:
Wir sind ein selbständiges öffentlich-rechtliches Dienstleistungsunternehmen und handeln im Auftrag von Bund, Kanton und Gemeinden. Zu unseren Kundinnen und Kunden zählen wir alle Versicherten, die im Kanton Zürich wohnen oder arbeiten, Arbeitgebende, Sozialversicherungspartner und alle anderen internen und externen Kontaktpersonen.

Beratung, Begleitung und Information sind untrennbare Elemente unseres Kerngeschäfts. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit fördern wir als strategischen Faktor für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke.

Im Sinne des Rechts arbeiten wir zum Nutzen unserer Anspruchsgruppen und der Gesellschaft - offen für ihre Anliegen, kompetent, partnerschaftlich, unternehmerisch und engagiert – mit dem Ziel, Perspektiven für alle zu bieten.

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