Swissmedic warnt vor gefälschten und irreführenden «GLP-1»-Produkten zur Gewichtsreduktion

 


26.08.2025, Swissmedic warnt vor zunehmenden Angeboten gefälschter, irreführender oder nicht zugelassener Produkte zur Gewichtsreduktion mit Bezug zu GLP-1-Wirkstoffen. Solche Präparate können nicht geprüfte, nicht deklarierte oder gesundheitsschädliche Substanzen enthalten, qualitativ ungenügend oder falsch dosiert sein. Die Anwendung dieser Produkte birgt erhebliche Gesundheitsrisiken. Nebst illegalen Abnehmspritzen werden auch «Schlankheitspräparate» als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Dabei werden irreführende Namen verwendet, missbräuchlich das Swissmedic-Logo verwendet oder erfundene Qualitätssiegel angebracht, um Konsumentinnen und Konsumenten gezielt zu täuschen.

GLP-1-Rezeptoragonist-Wirkstoffe sind in sozialen Medien derzeit stark präsent – oft mit unrealistischen Versprechen zur Gewichtsreduktion. Kriminelle Fälscher und dubiose Anbieter nutzen diesen Trend gezielt aus und bewerben diese Produkte zum Teil sehr aufdringlich, insbesondere in den sozialen Medien, auf Webseiten oder über Direktwerbung. Swissmedic beobachtet bei nicht zugelassenen und teils gefälschten Produkten mit GLP-1-Bezug mehrere besorgniserregende Entwicklungen:

• Irreführende Aufmachung Immer häufiger tragen Produkte Bezeichnungen wie «GLP-1». Sie werden zur Nahrungsergänzung oder als Tropfen vermarktet und können missbräuchlich Logos von Zulassungsbehörden wie Swissmedic sowie erfundene Qualitätssiegel tragen, um Konsumentinnen und Konsumenten gezielt zu täuschen.

• Nicht deklarierte Wirkstoffe Häufig als «natürlich» beworbene Produkte enthalten in Wahrheit pharmakologisch aktive Substanzen – ohne jegliche Deklaration oder Dosierungsangaben.

• Fälschungen und nicht zugelassene Nachahmerprodukte Kriminelle Anbieter fälschen Etiketten von handelsüblichen Pens oder bieten Wirkstoffe, die noch erforscht werden, als illegal hergestellte Präparate an – in Einzelfällen mit potentiell lebensbedrohlichen Folgen.

Swissmedic warnt eindringlich vor dem Kauf und der Anwendung solcher Produkte. Deren Einnahme ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko.

Irreführende Produkte mit falschen Zulassungslogos
In sozialen Netzwerken werden vermehrt Kapseln, Tropfen oder Nahrungsergänzungsmittel mit Begriffen wie «GLP-1» oder «GLP-1-Formula» beworben. Einige dieser Produkte tragen auf der Verpackung Logos von staatlichen Heilmittelbehörden – etwa von Swissmedic (Schweiz), FDA (USA) oder BfArM (Deutschland) – sowie weitere «Phantasie-Zertifizierungen». Diese Darstellungen sind irreführend und betrügerisch, da keines dieser Produkte von den genannten Behörden geprüft wurde oder zugelassen ist. Es bestehen keine Hinweise auf eine medizinische Wirksamkeit, insbesondere nicht auf eine Gewichtsabnahme. Konsumentinnen und Konsumenten werden gezielt getäuscht.

Nicht deklarierte Wirkstoffe
Swissmedic warnt regelmässig vor angeblich «rein natürlichen» Abnehm-Produkten, die in Wirklichkeit nicht deklarierte, pharmakologisch wirksame Substanzen enthalten. Solche Fälschungen werden in Online-Kanälen illegal angeboten. Ein aktueller Fall betrifft ein beschlagnahmtes Injektionspräparat aus Hongkong mit der Bezeichnung «Slimming King». Laut Deklaration enthält das Produkt ausschliesslich natürliche Inhaltsstoffe. Das Swissmedic-Labor hat im Präparat den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Semaglutid in therapeutischer Dosierung nachgewiesen. Dieser darf nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Produkte mit nicht deklarierten Wirkstoffen sind besonders risikoreich. Wer solche Präparate verwendet, setzt sich einer medikamentösen Behandlung ohne ärztliche Begleitung aus: Die Anwendung ohne medizinische Aufsicht kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen führen.

Ausserdem erinnert Swissmedic daran, dass Produkte zur Injektion nur als Heilmittel verkehrsfähig sind. Angebote für Injektionspräparate aus Kosmetikstudios, Schönheitssalons oder ähnlichen Einrichtungen sollten besonders kritisch hinterfragt werden – in vielen Fällen handelt es sich um illegale Produkte.

Fälschungen und nicht zugelassene Nachahmerprodukte mit GLP-1- Wirkstoffen
Zu Beginn des öffentlichen Interesses an GLP-1-Präparaten kam es wiederholt zu Fällen von Produktfälschungen durch Etikettentausch. Dabei wurden handelsübliche Insulin-Pens mit Etiketten von GLP-1-Arzneimitteln beklebt und so als vermeintliches Schlankheitsmittel angeboten. Die Injektion von Insulin durch gesunde Personen kann zu akuten, lebensbedrohlichen Unterzuckerungen führen. Auch in der Schweiz wurden in diesem Zusammenhang mehrere medizinische Notfälle gemeldet. Die äusserliche Ähnlichkeit der Pens täuscht über die tatsächliche Substanz hinweg und birgt ein hohes Risiko für Verwechslungen.

Illegale Anbieter, die sich zuvor auf Dopingmittel und Anti-Ageing-Präparate spezialisiert hatten, verkaufen inzwischen über Online-Kanäle auch GLP-1-Analoga wie Semaglutid – meist einzeln als Pulver oder Lösung, oft beworben durch Influencer. Die Wirkstoffe stammen häufig aus Asien und unterliegen keinerlei pharmazeutischer Kontrolle. Auch wenn die Produkte professionell aufgemacht erscheinen, fehlt jede Garantie für Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Laboranalysen zeigen chemische und mikrobiologische Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können. Das Swissmedic-Labor hat in einem Muster eine Verunreinigung festgestellt, die bei empfindlichen Personen schwere Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen kann.

Einige Anbieter vertreiben ausserdem neue Peptid-Wirkstoffe, deren Wirksamkeit noch nicht klinisch belegt ist. Ein Beispiel ist das «Retatrutid Injektionskit»: Die enthaltene Substanz befindet sich noch in der klinischen Entwicklung und ist international nicht zugelassen – dennoch ist sie auf dem Schwarzmarkt bereits erhältlich. Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität solcher Präparate sind aufgrund ihrer zweifelhaften Herkunft und fehlender regulatorischer Kontrolle nicht überprüfbar.

Wirkstoffe zur Blutzuckerregulation und Gewichtsreduktion (GLP-1-Rezeptoragonisten) sind verschreibungspflichtig und dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden. Die Einnahme und Anwendung auf Empfehlung von Influencern oder die Bestellung bei nicht kontrollierten, dubiosen Anbietern ist eine konkrete Gefahr für die Gesundheit.

Nicht zugelassene oder gefälschte Arzneimittel bergen erhebliche Risiken – insbesondere, wenn sie nicht deklarierte, falsch dosierte oder verunreinigte Stoffe enthalten. Swissmedic warnt eindringlich vor dem Kauf von Arzneimitteln oder Medizinprodukten aus unbekannten Quellen im Internet und in sozialen Netzwerken.


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Über Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut:
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