HotellerieSuisse fordert dauerhaften MWST-Beherbergungssatz |
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Zürich (helpnews) - 09.09.2025, In der heute eröffneten Vernehmlassung zum reduzierten MWST-Satz für Beherbergungsleistungen schlägt der Bundesrat vor, diesen um acht Jahre bis am 31. Dezember 2035 zu verlängern. HotellerieSuisse begrüsst, dass die Vernehmlassung bereits eröffnet wurde, damit eine lückenlose Fortsetzung gewährleistet werden kann. Acht Jahre bieten jedoch zu wenig Planungssicherheit. Der reduzierte Satz von 3,8 Prozent ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit eines exportorientierten, aber standortgebundenen Sektors und sollte deshalb dauerhaft verankert werden.
Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen
Die Beherbergungsbranche benötigt stabile und langfristige Rahmenbedingungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Betrieben Planungssicherheit für längerfristige Investitionen zu geben. «Eine erneute Befristung bedeutet, dass in wenigen Jahren erneut wirtschaftliche Unsicherheit droht», erläutert Christian Hürlimann und ergänzt: «ein Risiko, das angesichts langfristiger Herausforderungen wie steigenden Kosten, Fachkräftemangel und Anpassungen an den Klimawandel nicht eingegangen werden sollte.»
Reduzierter Satz ist eine Notwendigkeit
Der reduzierte MWST-Satz von 3,8 Prozent ist für den Tourismusstandort Schweiz keine Sonderbehandlung, sondern ein zentrales Element, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Zahlreiche touristische Regionen – insbesondere in den Berggebieten – sind in hohem Masse von der Wertschöpfung durch den Tourismus abhängig. Es ist daher Zeit, dass der Bundesrat den Mut aufbringt, den reduzierten Satz zu verstetigen. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass die Beherbergungsbranche auch in Zukunft einen starken Beitrag zur Schweizer Wirtschaft leistet.
Medienkontakt:
HotellerieSuisse
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Ursprünglich wurde dieser Artikel am 13.08.2025 auf der Webseite von HotellerieSuisse veröffentlicht.
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