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Tag der Organspende und 40 Jahre Swisstransplant

 


12.09.2025, Am Samstag, 13. September 2025, findet der Nationale Tag der Organ- und Gewebespende statt. Swisstransplant blickt dabei auf 40 Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit mit Spitälern und Partnerorganisationen zurück und gedenkt den über 4'000 Organspenderinnen und Organspendern.

Am Samstag, 13. September 2025, gedenkt Swisstransplant im Rahmen ihrer Jubiläumssoirée zusammen mit Angehörigenfamilien, transplantierten Menschen und Gesundheitsfachleuten den über 4'000 verstorbenen Menschen, die in den letzten 40 Jahren in der Schweiz ihre Organe gespendet haben. Die Angehörigenfamilien haben mit ihrer Entscheidung für die Organspende in einem schwierigen Moment Hoffnung geschenkt und Lebensqualität ermöglicht. Dank dieser Organspenden konnten in den vergangenen vier Jahrzehnten 14'817 Transplantationen durchgeführt werden - darunter 1'489 Herzen, 1'254 Lungen, 3'284 Lebern, 8'083 Nieren, 699 Bauchspeicheldrüsen und 8 Dünndärme. Hinter jeder Zahl steht ein Schicksal, ein geschenktes Leben, eine zweite Chance, ein Moment der Hoffnung.

Die Feier am Tag der Organspende findet unter dem Jubiläumsmotto "zäme, ensemble, insieme" in Bern statt. Im Zentrum steht der Dank für die enge Zusammenarbeit mit Intensivstationen, Transplantationszentren und Behörden. PD Dr. Franz Immer, Direktor Swisstransplant, betont: "Unser grosser Dank gilt den Gesundheitsfachleuten in den Spitälern und unseren Partnerorganisationen. Dank ihres unermüdlichen Engagements konnten wir in den letzten 40 Jahren grosse Fortschritte auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende und Transplantation erzielen."

Am selben Tag führen zahlreiche Spitäler in der ganzen Schweiz Aktionen durch, um die Bevölkerung für das Thema Organspende zu sensibilisieren. Die Organspende ist und bleibt eine freiwillige Entscheidung. "Jede Person soll selbst bestimmen können, ob eine Organspende nach dem Tod für sie infrage kommt", sagt Immer. "Ein klarer Entscheid entlastet im Ernstfall die Angehörigen, da sie nicht in einer emotional belastenden Situation über den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person zweifeln müssen." Das gilt auch nach dem Systemwechsel von der Zustimmungslösung zur Widerspruchsregelung, die laut Bundesamt für Gesundheit 2027 in Kraft treten soll.

Die Gründung der Stiftung Swisstransplant erfolgte 1985 in Genf mit dem Ziel, die Organ- und Gewebespende in der Schweiz zu fördern, weiterzuentwickeln und zu koordinieren. 2004 wurde der Hauptsitz nach Bern verlegt. 2007 übertrug das Bundesamt für Gesundheit Swisstransplant die Führung der nationalen Warteliste und Zuteilung der Spendeorgane. Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den fünf Organspendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.

Ja oder Nein zur Organspende? Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Die Empfehlung lautet, seinen persönlichen Entscheid - Ja oder Nein zur Organspende - festzuhalten und seinen Angehörigen mitzuteilen. Geeignet sind Organspende-Karte, Patientenverfügung oder elektronisches Patientendossier.

Kontakt für Medienanfragen

PD Dr. Franz Immer
Direktor Swisstransplant
Facharzt für Herzchirurgie FMH
T +41 58 123 80 00

media@swisstransplant.org.
Gerne vermitteln wir Ihnen passende Interviewpartner (Fachexpertinnen, Betroffene) für Ihre Berichterstattung.


Über Swisstransplant:
Swisstransplant ist die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation.

Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist sie als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste.

Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen.

Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Spendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



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