Bundeskanzlei verlängert Rahmenverträge von «Public Clouds Bund» um fünf Jahre

 


12.09.2025, Mit dem Vorhaben «Public Clouds Bund» kann die Bundesverwaltung seit November 2022 hochskalierbare Clouddienste bei fünf grossen Anbietern beziehen – als Ergänzung zur eigenen Informatik. Die Bundeskanzlei verlängert die Rahmenverträge nun einmalig um fünf Jahre, um den Übergang zur geplanten Swiss Government Cloud zu ermöglichen. Eine Erhöhung des Kostendachs ist nicht nötig.

Die Verlängerung von «Public Clouds Bund» um fünf Jahre bis August 2031 wurde auf der Publikationsplattform Simap.ch publiziert. Mit der übergangsweisen Verlängerung schliesst der Bund eine Versorgungslücke und gibt den Ämtern die nötige Planungssicherheit für den Bezug von Clouddiensten. Die Verlängerung stellt sicher, dass betreffende Anwendungen der Bundesverwaltung weiterhin betrieben werden können.

In Zukunft können Clouddienste beim Bund über die Swiss Government Cloud (SGC) bezogen werden. Mit der SGC baut das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in den nächsten Jahren eine neue Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur auf. Diese vereint künftig Cloud-Services von mehreren etablierten Public-Cloud-Anbietern mit einer Private Cloud, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben wird. Bis die SGC zur Verfügung steht, können Ämter mit der übergangsweisen Verlängerung von «Public Clouds Bund» weiterhin über die bestehenden Rahmenverträge Leistungen beziehen.

Cloudstrategie des Bundes: Mix aus Private Cloud und Public Cloud
Die Bundesverwaltung setzt gemäss ihrer Cloud-Strategie vom Dezember 2020 auf einen Mix aus Private-Cloud-Diensten, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben werden, und aus Public- Cloud- Diensten, die bei Dritten bezogen werden. Mit Public-Cloud-Diensten hat der Bund Zugang zu hochskalierbarer Infrastruktur und einer breiten Palette neuer Technologien.

Seit November 2022 können im Rahmen von «Public Clouds Bund» Leistungen bezogen werden. Seither wurden Abrufe für Public-Cloud-Leistungen in der Summe von rund 61 Millionen Franken getätigt – dies bei einem Kostendach von 110 Millionen Franken. Das Kostendach wird mit der Verlängerung nicht erhöht. Die Departemente und ihre Ämter und die Bundeskanzlei sind in ihrem Aufgabenbereich zuständig für den Entscheid, ob sie Leistungen beziehen. Für den Bund besteht keine Pflicht, Leistungen zu beziehen.


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