Kägiswil: Planungsprozess für das Projekt der Rega wird weitergeführt und Baurecht verlängert |
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24.09.2025, Der Anfang Jahr gestartete Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld (Projekt Rega) wird weitergeführt. Angesichts der Dauer des Planungsprozesses wird der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) nochmals ein Baurecht für ein Jahr gewährt.
Um das Projekt der Rega zu ermöglichen, muss nebst der Anpassung des bestehenden SILObjektblatts auch eine Anpassung des SIL-Konzeptteils erfolgen. Die dazu erforderlichen Arbeiten werden fortgeführt. Dabei handelt es sich um einen längeren Planungsprozess. Ist dieser abgeschlossen, werden die betroffenen Stellen von Bund und Kanton angehört und die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren einbezogen. Der abschliessende Entscheid erfolgt durch den Bundesrat; dieser ist gegen Ende 2026 zu erwarten.
Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat als Grundeigentümer der FGOW im November 2024 ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Angesichts der absehbaren Zeitdauer des laufenden Planungsprozesses für das Projekt der Rega hat armasuisse der FGOW nochmals ein Baurecht für ein Jahr eingeräumt.
Medienkontakt:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Kommunikation BAZL
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Bundesamt für Rüstung armasuisse
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Stellvertretende Leiterin Kommunikation
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Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.
Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.
Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.
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