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Kägiswil: Planungsprozess für das Projekt der Rega wird weitergeführt und Baurecht verlängert

 


24.09.2025, Der Anfang Jahr gestartete Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld (Projekt Rega) wird weitergeführt. Angesichts der Dauer des Planungsprozesses wird der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) nochmals ein Baurecht für ein Jahr gewährt.

Im Frühjahr 2025 startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld für das Projekt der Rega. Dazu fand ein erstes SIL-Koordinationsgespräch (SIL: Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt) mit den Beteiligten sowie Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde statt. Hingegen erscheint die Umnutzung des Flugplatzes in ein Flächenflugfeld, wie es die FGOW plant, zum heutigen Zeitpunkt ungewiss. Gemäss Bundesverwaltungsgericht sind die Zustimmungen der Landeigentümer im Flugplatzperimeter eine unabdingbare Voraussetzung dafür. Diese konnte die FGOW bisher nicht erbringen. Das Urteil des Bundesgerichts in dieser Frage steht noch aus.

Um das Projekt der Rega zu ermöglichen, muss nebst der Anpassung des bestehenden SILObjektblatts auch eine Anpassung des SIL-Konzeptteils erfolgen. Die dazu erforderlichen Arbeiten werden fortgeführt. Dabei handelt es sich um einen längeren Planungsprozess. Ist dieser abgeschlossen, werden die betroffenen Stellen von Bund und Kanton angehört und die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren einbezogen. Der abschliessende Entscheid erfolgt durch den Bundesrat; dieser ist gegen Ende 2026 zu erwarten.

Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat als Grundeigentümer der FGOW im November 2024 ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Angesichts der absehbaren Zeitdauer des laufenden Planungsprozesses für das Projekt der Rega hat armasuisse der FGOW nochmals ein Baurecht für ein Jahr eingeräumt.


Medienkontakt:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Kommunikation BAZL
+41 58 464 23 35
kommunikation@bazl.admin.ch

Bundesamt für Rüstung armasuisse
Daniela Renzo
Stellvertretende Leiterin Kommunikation
+41 58 464 41 96

Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz und die Luftfahrtentwicklung zuständig. Es ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt.

Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.

Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.

Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.

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