Empfehlungen der GPK-N zum Militärdienst mit Einschränkungen: Bundesrat offen für Verbesserungen

 


01.10.2025, Der Bundesrat zeigt sich offen für Verbesserungen im Bereich der medizinischen Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit. Pauschale gesetzliche Regelungen würden aber der Komplexität medizinischer Einschätzungen nicht gerecht werden. An seiner Sitzung vom 26. September 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zu Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) festgelegt.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat am 27. Juni 2025 Empfehlungen im Zusammenhang mit der Rekrutierung zum Militärdienst mit Einschränkungen abgegeben. Aus Sicht der Kommission gibt es vor allem Verbesserungspotential bei der Verankerung der Beurteilungskriterien sowie der Einhaltung der Vorgaben des Bundesrates.



Keine Gesetzesverankerung der Tauglichkeitskriterien

Der Bundesrat zeigt sich offen für Verbesserungen im Bereich der medizinischen Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit, spricht sich jedoch gegen pauschale gesetzliche Regelungen aus, die der Komplexität und Dynamik medizinischer Einschätzungen nicht gerecht würden.

Konkret lehnt der Bundesrat die Empfehlung ab, die Kriterien für die Militärdiensttauglichkeit gesetzlich zu verankern. Aufgrund des Sonderstatusverhältnisses bei der Rekrutierung sei eine detaillierte gesetzliche Regelung nicht erforderlich. Die bestehenden Regelungen auf Verordnungs- und Reglementsstufe sind aus Sicht Bundesrat ausreichend und flexibel genug, um medizinischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

So sind auch die Voraussetzungen und Vorgaben für Neubeurteilungen durch die medizinischen Fachkommissionen und die «Nosologia Militaris» bereits ausreichend geregelt. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Empfehlung ab, welche eine zusätzliche Definition auf Verordnungsebene fordert.

Einheitliche Tauglichkeitsentscheide und Schulungen

Die Empfehlung zur Prüfung einer Gesetzesrevision für den Informationsaustausch zwischen medizinischen Fachpersonen und der Fachstelle Personensicherheitsprüfung wird vom Bundesrat unterstützt. Eine entsprechende Klärung ist Teil der laufenden Revision des Informationssicherheitsgesetzes.

Auch die Wichtigkeit einheitlicher Tauglichkeitsentscheide bekräftigt der Bundesrat und unterstützt deshalb die empfohlenen übergeordnete Schulungen für neue Ärztinnen und Ärzte. Die bestehenden Verfahren und Ausbildungen gewährleisten eine qualitativ hochwertige Beurteilung, wobei auch individuelle medizinische und soziokulturelle Aspekte berücksichtigt werden.

Das Beschwerderecht soll neben den Angehörigen der Armee auch den Stellungspflichtigen offenstehen – dies wird in der Praxis bereits umgesetzt und soll in einer künftigen Gesetzesrevision festgeschrieben werden. Der Bundesrat unterstützt diese Empfehlung, betont jedoch, dass eine Gesetzesanpassung keine missbräuchliche Verzögerung der Dienstpflicht ermöglichen darf.


Medienkontakt:

Kommunikation VBS
+41 58 464 50 58
kommunikation@gs-vbs.admin.ch

Über Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport:
Beim VBS denken viele zunächst an Armee und Militär. Das Departement lässt sich aber nicht auf Fragen der Verteidigung beschränken, sondern ist breit gefächert. Zum VBS gehören auch die Bereiche Bevölkerungsschutz und Sport sowie der Nachrichtendienst des Bundes. Dazu kommt armasuisse, das Kompetenzzentrum des Bundes für die Beschaffung komplexer Technologie.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS ist eines der sieben Departemente der Schweizer Landesregierung. Jeweils einer der Bundesräte steht dem Departement vor. Das zentrale Anliegen des VBS ist es, «Sicherheit und Bewegung» für die Schweiz und ihre Bevölkerung zu schaffen.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp