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Vorlage betreffend Teilrevision des Stipendiendekretes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet

 


30.10.2025, Der Regierungsrat hat den Bericht und Antrag zur Teilrevision des Dekrets über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Vorlage erfolgt aufgrund der Motion «Starkes Bildungssystem dank doppeltem Fehlbetragsmodell» der Kantonsräte Tim Bucher und Raphaël Rohner. Diese fordert die Anpassung des Stipendiendekrets in dem Sinne, dass der finanzielle Bedarf der antragstellenden Person anhand eines doppelten Fehlbetragsmodells ermittelt wird. Damit soll erreicht werden, dass die Vergabe und Berechnung von Ausbildungsbeiträgen individueller auf die finanzielle Situation der antragstellenden Person angepasst werden und dadurch die Chancengleichheit verbessert wird.

Beim doppelten Fehlbetragsmodell wird – im Unterschied zum aktuellen System – auch für die Bemessung der Elternleistungen ein Budget erstellt. In diesem werden dem Einkommen und Vermögen der Eltern deren Lebenshaltungskosten gegenübergestellt. Im Fall eines Einnahmenüberschusses im Elternbudget ist dieser als zumutbare Elternleistung im persönlichen Budget der antragstellenden Person anzurechnen. Resultiert im Elternbudget hingegen ein Fehlbetrag, wird dieser neu bei den Lebenshaltungskosten der gesuchstellenden Person hinzugerechnet.

Zusätzlich zur Einführung des doppelten Fehlbetragsmodells schlägt der Regierungsrat unter anderem vor, die jährlichen Höchstansätze der Stipendien zu erhöhen und das Alter für die Bezugsberechtigung von Ausbildungszulagen anzuheben. Des Weiteren sollen die eheähnlichen Lebensgemeinschaften im Stipendienwesen nicht mehr berücksichtigt werden. D.h., Personen in eheähnlichen Lebensgemeinschaften würden künftig stipendienrechtlich als ledige Personen behandelt. Damit wird dem Ansinnen der Motionäre sowie den Anliegen diverser Vernehmlassungsteilnehmenden entsprochen.

Für migrierte Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie aus dem EU-/EFTA-Raum und aus Drittstaaten ist eine Anpassung der Bestimmungen bezüglich der Beitragsberechtigung und des stipendienrechtlichen Wohnsitzes geplant. Damit soll eine Gleichbehandlung innerhalb dieser Personengruppe hergestellt werden. Zudem bezwecken die vorgeschlagenen Änderungen einen möglichst schnellen Bildungszugang, was für eine rasche und erfolgreiche Integration dieser Personen immens wichtig ist.

Ferner soll das Erziehungsdepartement künftig die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen ein gewährtes Darlehen und die Zinsen abzuschreiben. Dies betrifft vor allem Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind und unter Umständen auch eine Invalidenrente beziehen.


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info-schalter.stkz@sh.ch

Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen:
Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.

Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.

Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.

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