Das Bundesamt für Kultur unterstützt 103 Schweizer Verlage |
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05.11.2025, Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt in der Förderperiode 2026–2028 103 Verlage aus den drei grossen Sprachregionen mit insgesamt 6,1 Millionen Franken. Mit diesem Engagement bekräftigt der Bund die wichtige Rolle der Verlage in der Schweizer Kulturlandschaft als Vermittler zwischen Autorinnen und Autoren, Buchhandlungen und Leserinnen und Lesern. In den Jahren 2026–2028 wird zudem ein neues Förderinstrument im Bereich der digitalen Transformation und insbesondere der künstlichen Intelligenz eingeführt.
Mit der Verlagsförderung des Bundes soll die kulturelle Rolle der Schweizer Verlage gefördert werden. Dies geschieht insbesondere durch die Stärkung ihrer Tätigkeit als Vermittler zwischen Autorinnen und Autoren, Buchhandlungen und Leserinnen und Lesern. Ausserdem sollen mit der Förderung die vielfältigen kulturellen Aktivitäten anerkannt werden, die die Verlage neben der Produktion der Bücher wahrnehmen. Diese Aktivitäten beinhalten beispielsweise die Lektüre von Manuskripten, das Lektorat, die Promotion und Recherche oder auch die Kontaktpflege mit den Autorinnen und Autoren. Die Strukturbeiträge ergänzen die bestehenden Massnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Ein neues Förderinstrument in Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden
In den Jahren 2026–2028 wird ausserdem ein neues Förderinstrument im Bereich der digitalen Transformation und insbesondere der künstlichen Intelligenz eingeführt. Es soll überregionale Projekte unterstützen, die den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verlagen fördern und aktuelle Entwicklungen im Bereich KI für die gesamte Verlagsbranche nutzbar machen.
Die Projekte werden von den nationalen Verlegerverbänden getragen. Wie schon im aktuellen Fördermodell legt das BAK auch in diesem Bereich grossen Wert auf die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den nationalen Verbänden.
Für diese Zusammenarbeit stellt das BAK über drei Jahre verteilt insgesamt rund 300'000 Franken zur Verfügung.
Medienkontakt:
Danielle Nanchen
Leiterin Sektion Kulturschaffen
Bundesamt für Kultur (BAK)
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
+41 58 464 98 23
danielle.nanchen@bak.admin.ch
Über Bundesamt für Kultur (BAK):
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
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