Tempo 30: Vorschläge des Bundesrates zielen in die richtige Richtung

 


01.12.2025, Der TCS beurteilt die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Motion Schilliger positiv. Um eine praxisnahe Umsetzung zu ermöglichen, fordert der TCS noch gewisse Anpassungen - insbesondere soll der Begriff "verkehrsorientierte Strasse" klar definiert werden. Die Stossrichtung der Revision ist hingegen erfreulich und wird auch von der Bevölkerung gestützt, wie die gestrige Abstimmung im Kanton Zürich über die Mobilitätsinitiative und das Referendum von 28. September in Lugano gezeigt haben.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben gestern die Mobilitätsinitiative deutlich angenommen und damit ein klares Signal für Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen ausgesandt. Das Ja zur Initiative, die von der TCS Sektion Zürich mit-lanciert worden war, zeigt, dass die Bevölkerung eine klare Hierarchie des Strassennetzes wünscht.

Das Ergebnis in Zürich freut auch TCS- Zentralpräsident Peter Goetschi: "Mit der Annahme der Mobilitätsinitiative haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich ein starkes Signal für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf Hauptstrassen gesetzt. Dieses Ergebnis bestätigt die kürzlich erfolgte Abstimmung in Lugano zum gleichen Thema und zeigt, dass die Bevölkerung keine schleichende Ausweitung der 30er-Zone will." Die Meinung der Bevölkerung hat sich seit 2001 nicht geändert, als die VCS-Initiative von 80 Prozent der Stimmberechtigten und einstimmig von den Kantonen abgelehnt wurde.

Das kantonale Abstimmungsresultat untermauert auch die Forderung des eidgenössischen Parlaments, beim nationalen Rahmen für Tempo 30 mehr Klarheit zu schaffen. Um dieses Anliegen der Motion Schilliger umzusetzen, hat der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet, zu der der TCS am 3. September erstmals Stellung nahm (Medienmitteilung)

Verkehrsorientierte Strassen definieren

Der TCS hat sich im Rahmen der Vernehmlassung ausführlich mit den Vorschlägen des Bundesrates befasst und die geplanten Änderungen in der Signalisations- und Lärmschutzverordnung geprüft. Aus Sicht des TCS wird die Motion Schilliger damit wirksam umgesetzt und die Hierarchie des Strassennetzes gestärkt. Nichtsdestotrotz kann die Verordnung mit vier gezielten Anpassungen noch verbessert werden. Da verkehrsorientierte Strassen im Zentrum der Verordnung stehen, ist es angebracht, dass die Definition des Begriffs geregelt und schweizweit einheitlich angewendet wird. Der TCS schlägt deshalb vor, dass in einem zusätzlichen Verordnungsartikel verkehrsorientierte Strassen klar definiert werden.

Lärmarme Strassenbeläge priorisieren

Gemäss der neuen Verordnung sollen lärmarme Strassenbeläge priorisiert werden, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Im Sinne einer Präzisierung fordert der TCS einen zusätzlichen Verordnungsartikel. Konkret soll bei Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen die Geschwindigkeitsbegrenzung regelmässig überprüft und allfällige Massnahmen geprüft werden.

Bei der Priorisierung von lärmarmen Strassenbelägen steht auch der Bund in der Pflicht. Der TCS verlangt, dass das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Umwelt in ihren Weisungen zuhanden der Kantone und Gemeinden festhalten, dass lärmarme Strassenbeläge die wichtigste Massnahme zur Lärmminderung sind.

Zonen-Mix vermeiden

Die Vernehmlassung stärkt den geltenden Grundsatz: Tempo 50 auf wichtigsten Achsen für den motorisierten Verkehr. Diesen Grundsatz bekräftigt zwar auch der Bundesrat, doch der TCS will noch einen Schritt weiter gehen. Die Möglichkeit, verkehrsorientierte Strassen in Tempo-30-Zonen einzubeziehen, sollte ersatzlos gestrichen werden. Wenn innerhalb einer Tempo-30-Zone plötzlich verkehrsorientierte Strassenabschnitte auftauchen, gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich Rechtsvortritt und Fussgängerstreifen. Das führt zu Verwirrung, Fehlern und Unfällen und wird vom TCS deshalb abgelehnt.

Der TCS ist zuversichtlich, dass der Bundesrat den vorliegenden Verordnungsentwurf weiter verbessert. Mit der definitiven Umsetzung des Parlamentsentscheides wird sichergestellt, dass Geschwindigkeitsvorschriften Sache des Bundes bleiben, wie es im Strassenverkehrsgesetz geregelt ist.

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