Studie zeigt, dass die Information zu den Ergänzungsleistungen noch verbessert werden kann |
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04.12.2025, Menschen, die mit ihrer AHV- oder IV-Rente und mit anderem Einkommen oder Vermögen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Das Gesetz verpflichtet die Kantone, die Öffentlichkeit angemessen über die Ergänzungsleistungen zu informieren, damit potenzielle Begünstigte ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte sie unternehmen müssen. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat analysiert, wie die Kantone über die Ergänzungsleistungen (EL) informieren und wie das Anmeldeverfahren abläuft. Sie befragte AHV-Rentenbeziehende über ihren Informationsstand zu den EL und macht verschiedene Vorschläge, wie die Information und Unterstützung für die Versicherten verbessert werden können.
Information und Unterstützungsangebote
Sämtliche Kantone nahmen an der Studie teil und mussten ihre Abläufen beschreiben. Anschliessend fanden in acht Kantonen noch ausführliche Befragungen statt. Aus der Studie geht hervor, dass die Kantone mit den AHV- und IV-Rentenverfügungen systematisch über den Anspruch auf Ergänzungsleistungen informieren. Daneben bieten die meisten Vollzugsorgane persönliche Beratungsgespräche und gezielte Informationen auf der Webseite an, um die AHV- und IV- Rentenbeziehenden über die Möglichkeiten des EL-Bezugs zu informieren. Auch Pro Senectute und Pro Infirmis, Sozialdienste und Berufsbeistandspersonen, die häufig direkten Kontakt zu potenziellen EL- Berechtigten haben, informieren gezielt und bieten Beratung an.
Dabei gibt es grosse kantonale Unterschiede. Um Personen mit geringen Sprachkenntnissen zu erreichen, bieten wenige Kantone Informationsmaterialien in einfacher Sprache oder in Fremdsprachen an. In sechs Kantonen gibt es persönliche Beratungsgespräche in Nicht-Landessprachen, in zwei wird mit Dolmetschern gearbeitet.
Keiner der für die ausführlicheren Befragungen ausgewählten Kantone nutzt aktuell Steuerdaten, um Personen, die Anspruch auf EL haben könnten, systematisch zu ermitteln und gezielt zu informieren. Die Möglichkeit steht jedoch in verschiedenen Kantonen zur Diskussion und wird in einem Kanton (Basel Stadt) eingeführt. Die Machbarkeit ist allerdings umstritten und es werden verschiedene Herausforderungen genannt.
Ergebnisse zum Informationsstand der AHV-Rentenbeziehenden
Im Rahmen der Studie wurden AHV-Rentenbeziehende zu ihren Kenntnissen der Ergänzungsleistungen befragt. Die meisten AV-Neurentenbeziehenden haben schon von den EL zur AHV gehört (89 % der Antwortenden). Allerdings wissen zwei Drittel der Nichtbeziehenden eher wenig oder sehr wenig über die EL. Bei den Personen mit EL beträgt dieser Anteil 40 %. Dass mit den Ergänzungsleistungen auch Krankheitskosten oder Behinderungskosten rückerstattet werden können, wissen sowohl bei den EL- Beziehenden wie auch bei den Nichtbeziehende ca. 35 % der Antwortenden.
Die Befragung zeigt, welche Unterstützungsangebote am meisten genutzt werden. Am häufigsten werden die persönliche Beratung durch die Ausgleichskasse, die kantonale Sozialversicherungsanstalt, die zuständige Stelle oder die AHV-Zweigstelle (48 %) in Anspruch genommen. Auch beliebt ist die telefonische Beratung durch diese Stellen (37 %). Ebenso relevant ist die Unterstützung durch das Umfeld (37 %).
Die Befragung der EL-Beziehenden zeigt die Bedeutung der Unterstützungsangebote allgemein: Nur 7 % der Befragten haben keine der genannten Unterstützungsangebote in Anspruch genommen. Das wird auch in den Vertiefungsinterviews bestätigt: Die Befragten betonen, wie wichtig die Unterstützung bei der Anmeldung ist – sei es durch das persönliche Umfeld, AHV-Zweigstellen, EL-Stellen oder die Pro Werke.
Information kann einfacher, klarer und niederschwelliger sein
Es wurden verschiedene praktische Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Information noch verbessert werden kann. Insbesondere geht es darum, das Informationsmaterial zu vereinfachen, Sprachbarrieren abzubauen, Partnerschaften mit Institutionen zu stärken oder auch zentrale Anlaufstellen zu schaffen und proaktiver zu informieren. In Bezug auf die Rückerstattung von Krankheits- und Behinderungskosten könnten die Informationen ausführlicher sein.
Auch bei der Unterstützung von Begünstigten in administrativen Belangen wurden Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt: Checklisten, Online-Anträge mit Hilfestellungen, mehr personalisierte Angebote und Beratung sowie bessere Bekanntmachung der vorhandenen Instrumente. Die Studie unterstreicht, dass die meisten dieser Verbesserungen zusätzliche Aktivitäten oder Ressourcen seitens der Kantone erfordern. Mittel- und langfristig könnten mit einer verstärkten Digitalisierung aber auch Ressourcen freiwerden, die für gezielte Information und Unterstützung eingesetzt werden können.
Gründe für den Nichtbezug von EL
Darüber hinaus geht aus der Literaturanalyse zum Nichtbezug von EL hervor, dass dieser auf eine Kombination verschiedener administrativer, sozialer und psychologischer Faktoren zurückzuführen ist. Häufig genannt werden «Nichtverstehen» und «Fehlende Unterstützung» respektive «Aufwändiger Anmeldungsprozess».
Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Kommunikation
+41 58 462 77 11
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Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
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