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SBV: Weitere Gewalteskalation befürchtet - Klage wegen Verletzung der Friedenspflicht eingereicht

 


12.12.2025, Die Verhandlungen für einen Abschluss für einen neuen LMV sind im vollen Gange. Die Baumeister suchen nach Lösungen und nach einem Abschluss. Von Gewerkschaftsseite werden hingegen Drohungen für einen vertragslosen Zustand mit landesweiten Streiks lauter. Dies schürt die Sorge vor erneuten und noch heftigeren Gewalteskalationen gegen Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter, wie sie rund um Gewerkschaftsaktionen Anfang November das Bauhauptgewerbe erschüttert haben. Der Schweizerische Baumeisterverband sucht in dieser Situation rechtliche Klärung und reicht daher Klage gegen die Verletzung der Friedenspflicht ein.

Die Gewerkschaftsaktionen in Aargau, Basel und Bern stellen einen eindeutigen Bruch der in der Landesmantelvereinbarung (LMV) verankerten Friedenspflicht dar. Solange der Landesmantelvertrag in Kraft ist, gilt für die Sozialpartner die absolute Friedenspflicht gem. Art. 7 des Vertrages. Letztere ist der Hauptgrund, wieso Arbeitgeber überhaupt Gesamtarbeitsverträge abschliessen. Wird diese nicht eingehalten, so ist ein GAV aus Arbeitgeberoptik kaum zu rechtfertigen. Die Streiks und Protestaktionen der Gewerkschaften stellen nach Ansicht des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) eine klare Verletzung der Grundregeln der Sozialpartnerschaft dar. Deshalb klagt der SBV die Verletzung der Friedensplicht ein. Bereits im Rahmen der laufenden Verhandlungen wird die Friedenspflicht künftig strenger ausgelegt und mehrfach hat der SBV auf die zwingende Einhaltung hingewiesen. Unabhängig davon wurden bereits Strafanzeigen von Bauunternehmen eingereicht.

Gewerkschaften drohen bereits mit neuen Streiks - weitere Ausschreitungen nicht ausgeschlossen

Aufgrund der erneuten Streikandrohungen der Gewerkschaften und angesichts der jüngsten Ereignisse steht das Bauhauptgewerbe vor einer angespannten Ausgangslage. Weitere Ausschreitungen und Gefährdungen von Mitarbeitenden, Unternehmen und Unbeteiligten sind nicht auszuschliessen. Baustellen sind aus Sicherheitsgründen keine öffentlichen Räume. Eskalation und Gewalt gefährden die Sicherheit und untergraben die Sozialpartnerschaft. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der SBV nun rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Friedensplicht eingeleitet. Angesichts der jüngsten Ereignisse und der wiederholten Verstösse erweist sich dieses Vorgehen als notwendig, um die Verlässlichkeit der Friedenspflicht zu gewährleisten.

Ein tragfähiges Vertragsmodell liegt bereit, bleibt aber blockiert

Parallel zur juristischen Klage laufen die Verhandlungen um einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) weiter. Trotz eines umfassenden und ausgewogenen Vertragsvorschlags des SBV darunter eine über sechs Jahre ansteigende Baustellenzulage, gesicherte Teuerungsanpassungen, modernisierte Arbeits- und Reisezeitregelungen sowie deutliche Zuschläge im Untertagebau, blockieren die Gewerkschaften weiterhin einen Abschluss. Sie stellen zusätzliche Forderungen, die über das bereits verhandelte Paket hinausgehen, und verhindern damit ein tragfähiges Vertragsmodell. Von Gewerkschaftsseite werden hingegen Drohungen für einen vertragslosen Zustand mit landesweiten Streiks lauter.

SBV-Petition gegen vertragslosen Zustand

Ein vertragsloser Zustand birgt erhebliche Risiken wie Schwarzarbeit, Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse. Dennoch blockieren die Gewerkschaften mit zusätzlichen Maximalforderungen den Vertragsabschluss. Der SBV hat deshalb die Onlinepetition "Nein zu Schwarzarbeit, Lohndumping und prekären Arbeitsverhältnissen auf dem Bau!" lanciert, die klare Regeln bis zum neuen LMV fordert und eindringlich vor den Folgen eines vertragslosen Zustands warnt.

Weitere Informationen
https://ots.ch/IZI8nF

Pressekontakt:
Jacqueline Theiler
Leiterin Kommunikation SBV
Tel. 058 360 76 42
jacqueline.theiler@baumeister.ch

Matthias Engel
Mediensprecher SBV
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matthias.engel@baumeister.ch



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Über Schweizer Bauernverband (SBV):
Der Schweizer Bauernverband ist der Dachverband der Schweizer Landwirtschaft. Zusammengesetzt ist der Verband aus Vertretern von 25 kantonalen Berufsorganisationen diversen Fachverbänden.

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Quellen:
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