Was sich 2026 ändert - Abschaffung des Eigenmietwerts, neue Arzt-Tarife und digitales Behörden-Login |
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16.12.2025, Mit dem Jahreswechsel sowie im Verlauf des Jahres 2026 treten in der Schweiz zahlreiche Neuerungen in Kraft – einige entlasten das Portemonnaie, andere können es stärker belasten. Besonders ins Gewicht fallen die geplante Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, neue Regeln bei der Versteuerung von Wertschriften und Kryptos sowie tiefgreifende Änderungen in der Grundversicherung sowie im Bau- und Immobilienrecht.
Neues Jahr, neue Regeln, neue Kosten. Eine Übersicht des Online-Vergleichsdienstes Comparis über konsumrelevante Veränderungen* zeigt: Während verschiedene steuerliche Anpassungen und Verbesserungen bei Sozialleistungen für Entlastung sorgen können, führen neue Vorgaben im Gesundheitswesen, beim Hausbau und bei der Energievergütung zu mehr Komplexität und teilweise zu höheren Kosten.
«2026 ist steuerlich und gesundheitspolitisch ein Schlüsseljahr. Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung wird für viele Eigentümer spürbare steuerliche Folgen haben: Der bisher versteuerte Eigenmietwert fällt weg, bisherige Abzüge wie Schuldzinsen oder Unterhaltskosten werden künftig stark eingeschränkt. Dies, sowie auch neue Tarife in der Arztpraxis haben oft direkte Auswirkungen auf die Haushaltsbudgets», sagt Comparis-Mediensprecher Andreas Müller.
Nachfolgend die thematisch gegliederte Übersicht über die wichtigsten voraussichtlichen Neuerungen für 2026*.
Steuern
Geplante Abschaffung des Eigenmietwerts und neue Objektsteuer für Zweitliegenschaften
Für selbstbewohntes Wohneigentum soll der Eigenmietwert auf Bundesebene abgeschafft werden. Im Gegenzug ist eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften vorgesehen. Je nach Ausgestaltung können Eigentümerinnen und Eigentümer entlastet oder stärker belastet werden, insbesondere bei Ferien- und Investitionsobjekten. Die Reform ist beschlossen, tritt aber frühestens 2028 in Kraft. 2026 ist ein entscheidendes Umsetzungsjahr.
Verluste länger mit Gewinnen verrechnen
Verluste bei der direkten Bundessteuer können voraussichtlich neu während 10 statt bisher 7 Jahren vorgetragen werden, allerdings nur für Verluste ab dem Steuerjahr 2020. Das schafft für Privatpersonen mit schwankenden Einkommen oder Wertschriftengewinnen mehr Planungssicherheit.
Automatischer Informationsaustausch (AIA) für Kryptowerte
Neu soll auch für Kryptowerte ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden eingeführt werden. Wer Krypto-Investments hält, muss damit rechnen, dass diese Bestände künftig standardisiert an den Wohnsitzstaat gemeldet werden. Steuerhinterziehung mit digitalen Assets wird damit deutlich erschwert.
Anpassungen bei der Mindestbesteuerung grosser Konzerne
Die Verordnung zur Mindestbesteuerung wird im Rahmen der internationalen OECD/GloBE-Regeln angepasst. Für Schweizerinnen und Schweizer hat dies vor allem indirekte Auswirkungen, etwa über Standortentscheide von Unternehmen oder kantonale Steuerpolitik.
Bauen, Wohnen & Immobilien
Zwingendes Nachbesserungsrecht bei Baumängeln
Mit der Revision des Obligationenrechts wird ab 1. Januar 2026 ein zwingendes Nachbesserungsrecht für Käuferinnen und Käufer von Neubauten sowie für Bauherrschaften eingeführt. Treten Baumängel auf, haben Eigentümer künftig einen klaren Anspruch auf Behebung, auch wenn vertraglich etwas anderes vorgesehen ist. Das stärkt die Position von Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber Bauunternehmungen.
Gesundheit & AHV
Empfohlene Impfungen ohne Franchise
Bestimmte von Fachgremien empfohlene Impfungen sollen von der Franchise befreit werden. Versicherte zahlen dafür künftig nur noch den Selbstbehalt. Prävention wird damit finanziell attraktiver, insbesondere für Familien und Personen mit hoher Franchise.
Neue Arzttarife: Einführung von Tardoc und ambulanten Pauschalen
Mit Tardoc wird eine neue Tarifstruktur für ambulante Arztleistungen eingeführt. Ergänzt wird diese durch Pauschalen für bestimmte ambulante Behandlungen. Ziel ist mehr Kostentransparenz und eine bessere Abbildung des tatsächlichen Behandlungsaufwands. Für Patientinnen und Patienten kann das je nach Behandlung und Versicherungsmodell zu höheren oder tieferen Rechnungen führen.
AHV-Referenzalter für Frauen steigt weiter
Im Rahmen der AHV-21 Reform steigt das Referenzalter der Frauen weiter: Für den Jahrgang 1962 gilt ab 1. Januar 2026 ein Referenzalter von 64 Jahren und sechs Monaten. Damit wird die schrittweise Angleichung an das Referenzalter der Männer fortgesetzt.
Energie
Neue Vergütungssysteme für Strom aus erneuerbaren Energien
Die Pflicht der Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien wird ab 1. Januar 2026 neu geregelt. Produzenten erhalten künftig eine Marktpreis-Vergütung mit Mindestansätzen. Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik- und anderen Anlagen kann die Einnahmensituation damit volatiler werden, während gleichzeitig Planungssicherheit durch die Mindestansätze geschaffen werden soll.
Digitalisierung & Behörden
AGOV-Login als einheitlicher Schlüssel zu Behördenportalen
Das neue Behörden-Login «AGOV-Login» wird schrittweise zum Standardzugang für Online- Dienste des Bundes. Spätestens bis zum 31. Oktober 2026 soll der Wechsel vollzogen sein. Bürgerinnen und Bürger können damit Verwaltungsangebote wie Steuerportale oder Sozialversicherungen mit einem einheitlichen Login nutzen. Dafür müssen aber ggf. vorhandene Zugänge umgestellt werden.
Regionale Veränderung
Gemeinde Moutier wechselt vom Kanton Bern zum Kanton Jura
Mit dem in Kraft tretenden Bundesbeschluss wird die bernische Gemeinde Moutier offiziell dem Kanton Jura zugeordnet. Für die Bevölkerung bedeutet das einen Wechsel der kantonalen Zuständigkeiten, unter anderem bei Steuern, Schule und Gesundheitswesen.
*Hinweis: Viele der genannten Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der definitiven Verabschiedung durch Parlament, Bundesrat oder zuständige Behörden. Zeitliche Verschiebungen oder Anpassungen der Inhalte sind möglich. Grundlage dieser Übersicht sind der aktuelle Gesetzgebungsfahrplan sowie öffentlich zugängliche Informationen der Bundesverwaltung und weiterer Fachquellen.
Weitere Informationen:
Andreas Müller
Mediensprecher
Telefon: +41 78 884 11 54
E-Mail:
comparis.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Comparis.ch AG:
Dank umfassender Vergleiche und Bewertungen bringt das Unternehmen Transparenz in den Markt. Dadurch stärkt comparis.ch die Entscheidungskompetenz von Konsumentinnen und Konsumenten. Das Unternehmen wurde 1996 vom Ökonomen Richard Eisler gegründet und ist in Privatbesitz. Das Unternehmen gehört heute noch zur Mehrheit dem Gründer Richard Eisler. Es sind keine anderen Unternehmen oder der Staat an Comparis beteiligt.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
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