Schweiz unterzeichnet Abkommen zur Schadenersatz-Kommission für die Ukraine |
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17.12.2025, Die Schweiz hat das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine unterzeichnet. Die Kommission wird die Beschwerden über die von Russland in der Ukraine verursachten Schäden prüfen, bewerten und darüber entscheiden. Zudem wird sie die Höhe der allfälligen Entschädigungen im Einzelfall festlegen.
Die Internationale Kommission wird darüber entscheiden, ob die Schadenersatzanträge, die von den Opfern der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 eingereicht wurden, begründet sind. Sie wird das Schadensregister für die Ukraine ergänzen, in dem solche Ansprüche seit dem 2. April 2024 festgehalten werden. Die Kommission wird sich aus unabhängigen, unparteiischen Mitgliedern zusammensetzen, die ihre Entscheidungen auf der Grundlage des Völkerrechts und unter Aufsicht der Mitgliedstaaten treffen.
Die Schweiz ist dem Schadensregister am 30. August 2023 beigetreten. Am 14. November 2022 hatte die UNO-Generalversammlung eine Resolution verabschiedet, in der sie empfahl, einen internationalen Mechanismus für die Wiedergutmachung der Sach- und Personenschäden einzurichten, die der Ukraine durch die völkerrechtswidrigen Handlungen Russlands entstanden sind.
Urheber rechtswidriger Handlungen sind völkerrechtlich verpflichtet, die Folgen dieser Handlungen wiedergutzumachen. Mit der Aggression gegen die Ukraine verstösst Russland erheblich gegen das Völkerrecht, namentlich gegen das Gewaltverbot, die territoriale Integrität und die Souveränität der Ukraine. Russland ist daher zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens verpflichtet.
In einem nächsten Schritt wird die Schweiz prüfen, ob sie dem Übereinkommen formell beitritt und es ratifiziert.
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