Naturgefahr Erdbeben: Ständerat erteilt staatlich verordneter Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer eine Absage |
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17.12.2025, Der Ständerat verwirft den bundesrätlichen Vorschlag, der vorsieht, sämtliche Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer einmaligen Prämienzahlung zu verpflichten. Der HEV Schweiz ist erfreut über diesen folgerichtigen Entscheid. Es braucht keine staatlich verordnete Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer.
Der Ständerat hat nun beschlossen, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen folgerichtigen Entscheid. Bereits für ein Obligatorium im Erdbebenfall fehlt es an der nötigen Zustimmung seitens der betroffenen Grundeigentümer und der Kantone. Die Kompetenz für die Gebäudeversicherung liegt klar bei den Kantonen. Sollte überhaupt ein Bedarf für eine nationale Lösung bei schweren Erdbeben bestehen – was der HEV Schweiz stark bezweifelt – wären es eindeutig die Kantone, die eine solche Lösung ausarbeiten müssten. Sie haben ihre Verantwortung wahrzunehmen. An der bestehenden Kompetenzordnung zugunsten der Kantone ist festzuhalten. Zudem existieren auf dem Schweizer Versicherungsmarkt bereits heute diverse Angebote zur freiwilligen Absicherung des Erdbebenrisikos. Wer sich versichern möchte, kann dies schon jetzt tun.
Eine schweizweite Zwangslösung ist nicht erforderlich – erst recht nicht eine präventive Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für Immobilien-Eigentümer.
Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Ständerat die Problematik dieser Vorlage erkannt hat und wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat das unsinnige Vorhaben ebenfalls verwirft.
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Anita Stecher
Ressortleiterin Marketing/Kommunikation/PR
Telefon: 044 254 90 26
E-Mail: anita.stecher@hev-schweiz.ch
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