Naturgefahr Erdbeben: Ständerat erteilt staatlich verordneter Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer eine Absage

 



17.12.2025, Der Ständerat verwirft den bundesrätlichen Vorschlag, der vorsieht, sämtliche Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer einmaligen Prämienzahlung zu verpflichten. Der HEV Schweiz ist erfreut über diesen folgerichtigen Entscheid. Es braucht keine staatlich verordnete Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer.

Die Idee einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung gelangt seit Jahren immer wieder auf die politische Agenda. Gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen wurde diese jedoch stets deutlich verworfen. Auch der Bundesrat stellte sich dagegen. Aufgrund der Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels Systems der Eventualverpflichtung» war er nun jedoch verpflichtet, einen entsprechenden Vorschlag in Form eines Bundesbeschlusses auszuarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Ereignisfall eines schweren Erdbebens sollen sämtliche Hauseigentümer der Schweiz zu einer einmaligen Prämienzahlung verpflichtet werden. Die Prämie dürfte maximal 0.7% des Gebäudeversicherungswerts betragen bei einem zusätzlichen Selbstbehalt von 0.5% der Gebäudeversicherungssumme, mindestens aber CHF 25'000. Diese sogenannte «Eventualverpflichtung» soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden.

Der Ständerat hat nun beschlossen, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen folgerichtigen Entscheid. Bereits für ein Obligatorium im Erdbebenfall fehlt es an der nötigen Zustimmung seitens der betroffenen Grundeigentümer und der Kantone. Die Kompetenz für die Gebäudeversicherung liegt klar bei den Kantonen. Sollte überhaupt ein Bedarf für eine nationale Lösung bei schweren Erdbeben bestehen – was der HEV Schweiz stark bezweifelt – wären es eindeutig die Kantone, die eine solche Lösung ausarbeiten müssten. Sie haben ihre Verantwortung wahrzunehmen. An der bestehenden Kompetenzordnung zugunsten der Kantone ist festzuhalten. Zudem existieren auf dem Schweizer Versicherungsmarkt bereits heute diverse Angebote zur freiwilligen Absicherung des Erdbebenrisikos. Wer sich versichern möchte, kann dies schon jetzt tun.

Eine schweizweite Zwangslösung ist nicht erforderlich – erst recht nicht eine präventive Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für Immobilien-Eigentümer.

Der HEV Schweiz begrüsst, dass der Ständerat die Problematik dieser Vorlage erkannt hat und wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat das unsinnige Vorhaben ebenfalls verwirft.


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