Mehr Solarstrom im Netz - Elektrizitätswerk Obwalden |
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17.12.2025, Zentralschweizer Energieversorger führen ab 2026 die neue schweizweite Regelung zur Solarstromeinspeisung ein. Mit dieser Massnahme werden Mittagsspitzen reduziert, das Netz entlastet und Platz für tausende zusätzliche Solaranlagen geschaffen – bei minimalen Ertragseinbussen für die Betreiberinnen und Betreiber.
Der rasche Zubau stellt die Stromnetze jedoch auch vor Herausforderungen. Vor allem an sonnigen Tagen entstehen zur Mittagszeit, wenn alle Solaranlagen gleichzeitig Strom ins Netz einspeisen, Belastungsspitzen, die das Netz stark beanspruchen. Weil die Netzinfrastruktur auf die maximale Leistung ausgelegt sein muss, führen diese Spitzen zu höheren Netzkosten. Diese Kosten müssen alle Kundinnen und Kunden mittragen.
Stromgesetz bietet Lösungen
Damit der Solarausbau weitergehen kann und die Kosten nicht explodieren, braucht es rasch umsetzbare Lösungen, die das Netz entlasten. Das neue Stromgesetz, dem die Stimmbevölkerung 2024 mit rund 70 Prozent zugestimmt hat, schafft dafür die Grundlage. Eine zentrale gesetzliche Massnahme ist die neue Regelung zur Solarstromeinspeisung, die die Zentralschweizer Energieversorger per 1. Januar 2026 einführen.
Solaranlagen müssen ab dem 1. Januar 2026 so geplant und in Betrieb genommen werden, dass maximal 70 Prozent der Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Netz eingespeist werden. Die Vorgabe gilt auch, wenn bei einer bestehenden Anlage ein neuer Wechselrichter installiert wird. Dies kann entweder am Wechselrichter eingestellt oder im Energiemanagementsystem (EMS) konfiguriert werden. Die Regelung wird in den kommenden Jahren bei den allermeisten Energieversorgern auch auf bestehende Anlagen ausgeweitet. Die Art und Weise der Umsetzung und der Zeitplan werden von den jeweiligen Netzbetreibern festgelegt.
Mehr Platz im Netz
Die Vorteile für die Energiewende und das Netz sind erheblich: Die Massnahme reduziert die Leistungsspitzen und entlastet damit das Netz. Das Netz muss somit nicht auf diese Leistungsspitzen ausgelegt werden, die zu Zeiten auftreten, wenn zu viel Energie im System ist. Zudem wird Kapazität für tausende zusätzliche Solaranlagen geschaffen. Der einzelne Solaranlagenbesitzer ist davon kaum betroffen, weil er bei einer reduzierten Einspeiseleistung von 70 Prozent maximal 3 Prozent seines Jahresertrags einbüsst. Für die meisten Anlagen wird der Verlust allerdings deutlich tiefer liegen. Die Einbusse muss gemäss Stromgesetz nicht entschädigt werden.
Die meisten Anlagebesitzerinnen und -besitzer verbrauchen die selbst produzierte Energie bereits lokal. Nun werden die Solaranlagenbesitzer animiert, mit geeigneten Massnahmen wie dem Einsatz eines Energiemanagementsystems, durch flexible Verbraucher (Wärmepumpe, Boiler, Elektroladestation) oder Batteriespeicher noch mehr Energie lokal zu verbrauchen.
Die Regelung entspricht der neuen Branchenempfehlung «Regelung der Einspeisung von Photovoltaikanlagen» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit der Branche erarbeitet und wird von allen relevanten Verbänden – darunter auch Swissolar – mitgetragen und unterstützt.
Die Medienmitteilung wurde gemeinsam mit folgenden Energieversorgern erstellt: CKW ebs Elektrizitätswerk Nidwalden energieUri EW Ursern EWS Gemeindewerk Beckenried Gemeindewerke Erstfeld gwa Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen WWZ
Medienkontakt:
Daniel Zberg
Leiter Geschäftsfeld Netz
daniel.zberg@ewo.ch
041 666 51 51
Ursprünglich wurde dieser Artikel am 14.10.2025 auf der Webseite des Elektrizitätswerks Obwalden veröffentlicht.
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Elektrizitätswerk Obwalden:
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