WEKO schliesst Kapitel Finanzmarktuntersuchungen ab |
| Tweet |

18.12.2025, Die WEKO untersuchte in neun separaten Verfahren während über zehn Jahren Abreden auf dem Finanzmarkt. Gegenstand der Untersuchungen gegen insgesamt zwanzig Banken waren die Geschäftsbereiche des Zinsderivate-, Devisenkassa- und Edelmetallhandels. Sieben Untersuchungen schloss die WEKO einvernehmlich ab, zwei Verfahren stellte sie ein. Sie verhängte Bussen von insgesamt 237,5 Millionen Franken.
Diese sehr komplexen Verfahren haben die WEKO seit der ersten Untersuchungseröffnung im Jahr 2012 über mehr als zwölf Jahre intensiv beschäftigt. In dieser Zeit wurden weit über zehn Millionen Seiten elektronischer und telefonischer Kommunikation von Händlern und Brokern ausgewertet. Zwischen 2016 und 2024 hat die WEKO in vier von fünf Verfahren zu Zinsderivaten und in drei Verfahren zu Währungswechselkursen in mehreren Etappen 35 einvernehmliche Regelungen ausgehandelt. Dabei verhängte die WEKO Bussen von insgesamt 237,5 Millionen Franken. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt 5,33 Millionen Franken.
Sämtliche Entscheide sind rechtskräftig. Weitere Informationen inklusive eines Überblicks zu sämtlichen Untersuchungen sind in der Verfahrensübersicht enthalten.
Medienkontakt:
Patrik Ducrey
Direktor
058 464 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.















