Kanton schafft neues Amt für Daten und Statistik |
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22.12.2025, Der Kanton St.Gallen wandelt seine Fachstelle für Statistik per 1. Januar 2026 in ein Amt für Daten und Statistik um. Damit trägt er der wachsenden Bedeutung von Daten, modernen Analysen und künstlicher Intelligenz Rechnung. Das neue Amt übernimmt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung einer Datenstrategie von Kanton und Gemeinden.
Neue Datenwelten
In den vergangenen Jahren hat sich die Fachstelle für Statistik in der Datenlandschaft des Kantons etabliert. Sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung der Datenstrategie für den Kanton St.Gallen und seine Gemeinden. Die Kompetenzen der Fachstelle für Statistik gehen dabei zunehmend über die reine Statistik hinaus und umfassen datenstrategische sowie technologische Fragestellungen. Ein besonderer Fokus liegt darauf, Daten so zu organisieren, dass sie optimal für zukünftige KI- und Machine-Learning-Systeme sowie moderne statistische Analysen nutzbar sind.
Mit der Umwandlung in ein Amt für Daten und Statistik trägt der Kanton der wachsenden Verantwortung in den strategischen Bereichen Daten und künstliche Intelligenz Rechnung. Die neue Struktur fördert die Entwicklung moderner Datenarchitekturen (Linked Data), innovativer Datenanalysen sowie den Einsatz von Statbots zur Verbesserung der Datenverbreitung. Gleichzeitig stärkt es die Kollaboration zwischen Gemeinden, Kanton und Bund.
Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz
Zusätzlich unterzeichnet das neue Amt für Daten und Statistik die revidierte Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz. Dieser berufsethische Verhaltenskodex wird vom Bundesamt für Statistik und der Konferenz der regionalen statistischen Ämter herausgegeben. Er umfasst 16 Prinzipien zur Stärkung von Qualität, Glaubwürdigkeit und institutionellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Statistik. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Statistikstellen, die Prinzipien zu respektieren und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Das Amt für Daten und Statistik des Kantons St.Gallen wird die revidierte Charta auf den 1. Januar 2026 unterzeichnen.
Medienkontakt:
Benedikt van Spyk
Dr.iur. RA
Staatssekretär
+41 58 229 31 11
info.sk@sg.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Kantonale Verwaltung St. Gallen:
Der neu gebildete Kanton St. Gallen trat gemeinsam mit den anderen neuen Kantonen Thurgau, Waadt, Aargau, Graubünden und Tessin als gleichberechtigtes Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Die kurzzeitig auf dem st. gallischen Territorium gebildeten helvetischen Kantone Linth und Säntis wurden aufgelöst.
Der junge Kanton gab sich 1803 und 1814 die ersten Kantonsverfassungen und konnte sich in der nachnapoleonischen Zeit gegenüber territorialen Ansprüchen des ehem. Fürstabts von St. Gallen, Pankraz Forster, einerseits und gegenüber separatistischen Kantonsteilen andererseits behaupten.
In der Verfassung von 1814 wurden aufgrund der konfessionellen Heterogenität des Kantons Angelegenheiten wie Kirchen-, Ehe- und Schulsachen nicht dem Staat, sondern den beiden (katholischen und reformierten) sogenannten 'Kantonsteilen' überantwortet, so dass neben dem allgemeinen gesetzgebenden Grossen Rat (heute Kantonsrat) auch ein katholischer und ein reformierter Grosser Rat eingeführt wurde (konfessioneller Dualismus).
1831 wurde eine repräsentativ-demokratische Verfassung eingeführt, die mit dem 'Volksveto' bereits erste direkt-demokratische Züge aufwies und das bisherige oligarchische Regime ablöste. 1861 übernahm der Staat nach heftigen Streitigkeiten das bisher kirchliche Schulwesen. Die starke Konfessionalisierung des Kantons prägte St. Gallen aber noch weit bis ins 20. Jahrhundert hinein. 1875 wurde das 'Volksveto' durch das fakultative Referendum (Einspracherecht des Volkes gegen Gesetze) ersetzt.
In der neuen Verfassung von 1890 wurden mit der Einführung der Volksinitiative (Recht des Volkes, Gesetze vorzuschlagen), der Erleichterung das Referendums und der Volkswahl des Regierungsrates die Volksrechte modernisiert. Dieses Grundgesetz galt, mit vielen Änderungen, bis zum Erlass der heutigen Verfassung von 2001, welche in erster Linie die zahlreichen verfassungsrechtlichen Neuerungen der vergangenen hundert Jahre zusammenfasste und die Reorganisation des Kantons besiegelte.
Die überschaubare Metropole der Ostschweiz hat eine reizvolle, verkehrsfreie Altstadt. Wahrzeichen ist die Kathedrale mit der Stiftsbibliothek, in der wertvolle, zum Teil handgeschriebene und über tausendjährige Dokumente aufbewahrt werden. Der gesamte Stiftsbezirk wurde 1983 zum UNESCO- Weltkulturerbe erklärt. In der Altstadt fallen die zahlreichen, mit prächtigen und oft buntbemalten Erkern geschmückten Bürgerhäuser aus dem 16. bis 18. Jahrhundert auf. Abwechslungsreich ist auch die Gastronomie der Stadt. Sie reicht vom traditionellen Erststockrestaurant bis zum gemütlichen Strassencafé und lädt zum Verweilen und zum Geniessen lokaler und internationaler Spezialitäten ein. Die Stadt ist ausserdem ein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen ins Appenzeller- und St. Gallerland.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
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