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Bundesrat will moderne Regeln für den berufsmässigen Personentransport

 



29.12.2025, Der Bundesrat will den berufsmässigen Personentransport mit Personenwagen vereinfachen. Die Arbeits- und Ruhezeiten sollen neu mit einer App erfasst werden können. Zudem sollen die für Berufsfahrerinnen und -fahrer benötigte Bewilligung sowie die erhöhten medizinischen Anforderungen künftig entfallen. An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dafür die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 3. April 2026.

Wer berufsmässig Personen mit Personenwagen transportieren will (z.B. Taxi), braucht eine Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) und muss erhöhte medizinische Mindestanforderungen erfüllen. Die Fahrzeuge müssen zudem mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Dieser wird zur Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verwendet.

Der Bundesrat will diese Regelungen vereinfachen und modernisieren. Damit erfüllt er auch mehrere vom Parlament überwiesene Motionen (16.3066 Nantermod «Taxi, Uber und andere Fahrdienste. Für einen fairen Wettbewerb»; 16.3068 Derder «Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote» und 17.3924 Nantermod «Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis»).

Änderungen bei Bewilligung und Fahrtschreiber
Konkret schlägt der Bundesrat folgende Anpassungen vor:

Berufsfahrerinnen und -fahrer benötigen keine BPT-Bewilligung mehr, wenn sie Personen transportieren (Wegfall der zusätzlichen theoretischen und praktischen Führerprüfung).

Es gelten jene medizinischen Voraussetzungen wie für die Führerausweiskategorie B (Wegfall der zusätzlichen medizinischen Anforderungen).

Die Arbeits- und Ruhezeiten können auch mittels App erfasst werden. Die eingesetzten Fahrzeuge benötigen so keinen Fahrtschreiber mehr.

Hürden für Personentransporte senken

Mit den Anpassungen will der Bundesrat den berufsmässigen Personentransport den heutigen Gegebenheiten anpassen, die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und auf Pflichten verzichten, die sich als nicht mehr notwendig erweisen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hält der Bundesrat an den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrerinnen und -fahrer fest.

Die Vernehmlassung zu den geplanten Anpassungen dauert bis zum 3. April 2026.


Medienkontakt:
Bundesamt für Strassen ASTRA
Medienstelle
+41 58 464 14 91
media@astra.admin.ch

Ursprünglich wurde dieser Artikel am 19.12.2025 auf der Webseite des Bundesamts für Strassen (ASTRA) veröffentlicht.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Bundesamt für Strassen ASTRA:
Seit seiner Gründung 1998 ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr. Im Verantwortungsbereich des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wirkt es für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb des Nationalstrassennetzes verantwortlich und setzt sich für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse ein. Es ist Teil des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

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