Bundesrat heisst Bericht zu den Kosten der Armee gut |
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31.12.2025, Bern — Die bezifferbaren Gesamtkosten der Armee lagen im Jahr 2023 bei 8510 Millionen Franken. Dies geht aus dem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 in Erfüllung des Postulats Pointet (22.3410) gutgeheissen hat. Die schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben richtet sich jedoch nach dem Zahlungsrahmen der Armee und nicht nach den Gesamtkosten. Damit ist die Erhöhung auf 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) noch nicht erreicht. Der Bericht wirft zudem ein Schlaglicht auf den Nutzen der Armee und ihre aktuellen Limiten in ausgewählten Bedrohungs- und Gefahrenszenarien.
Für die Gesamtkosten sind darüber hinaus die Ausgaben der öffentlichen Hand zu berücksichtigen, die zwar nicht direkt in der Armee anfallen, ihr jedoch thematisch zugeordnet werden können. Dazu gehören vor allem die Erwerbsersatzzahlungen (551 Millionen Franken) und die Auszahlungen der Militärversicherung (174 Millionen Franken). Alsdann erbringen die Kantone und Gemeinden Leistungen zugunsten der Armee (121 Millionen Franken), unter anderem mit der Durchführung der Orientierungstage oder dem Unterhalt militärisch genutzter Infrastrukturen. Zusammen mit weiteren öffentlichen Ausgaben (76 Millionen Franken) und den kalkulatorischen Kosten (158 Millionen Franken) betragen die betriebswirtschaftlichen Kosten der Armee insgesamt rund 8310 Millionen Franken.
Hinzu kommen schliesslich die geschätzten volkswirtschaftlichen Kosten der Armee, die sich hinreichend begründet quantifizieren lassen, wie die freiwilligen Lohnfortzahlungen der Arbeitgebenden (200 Millionen Franken).
Gesamthaft betragen die Ausgaben und die weiteren quantifizierbaren Kosten der Armee im Jahr 2023 somit 8510 Millionen Franken.
Vorgesehener Zielwert für Armeeausgaben noch nicht erreicht
Gemessen am BIP desselben Jahres liegt der Anteil der auf diese Weise bezifferten Gesamtkosten der Armee bei 1.06 Prozent. Damit ist die von Bundesrat und Parlament beschlossene schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP allerdings nicht erfüllt. Diese Beschlüsse bezogen sich auf die schuldenbremsenwirksamen Ausgaben der Gruppe Verteidigung und des Bundesamts für Rüstung armasuisse – also auf den Zahlungsrahmen der Armee. Die nach dieser Definition abgegrenzten Ausgaben der Armee entsprachen im Jahr 2019 den in der Begründung der beiden Motionen genannten 0.67 Prozent des BIP.
Die heutige Definition der Armeeausgaben soll nicht geändert werden. International existiert denn auch keine allgemein anerkannte und standardisierte Berechnungsmethode zur Bestimmung der Verteidigungsausgaben. Internationale Think-Tanks, wie das «Stockholm International Peace Research Institute» oder das «International Institute for Strategic Studies» berücksichtigen bei ihren Vergleichsberechnungen ebenfalls nicht sämtliche öffentliche Ausgaben, die mit den Streitkräften direkt oder indirekt in Verbindung stehen.
Begrenzt verteidigungsfähige Armee
Im Bericht wird auch auf den Nutzen der Armee ein Blick geworfen. In allen vier untersuchten Szenarien ist die Armee zwar in der Lage, die zivilen Behörden über längere Zeit wirkungsvoll zu unterstützen. Hingegen kann sie mit der heutigen Ausrüstung das Land nur beschränkt gegen einen Angriff aus der Distanz oder gegen einen umfassenden militärischen Angriff verteidigen.
Dieses Resultat widerspiegelt die Ausrichtung der Armee nach dem Ende des Kalten Krieges. Aufgrund der günstigen sicherheitspolitischen Lage wurde der Fokus von der Verteidigung auf die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden verlagert. Diese Konzentration auf die wahrscheinlichsten Einsätze erlaubte es, die Armee stark zu verkleinern und sie nicht mehr vollständig auszurüsten und zu bevorraten.
Aufgrund der sich verschlechterten sicherheitspolitischen Lage in Europa haben sich Bundesrat und Bundesversammlung dafür ausgesprochen, die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee zu stärken und das Ausgabeniveau der Armeeausgaben bis im Jahr 2032 schrittweise auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen.
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