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Flughafen Zürich: Ergänztes Betriebsreglement öffentlich aufgelegt

 



15.01.2026, Mit dem Betriebsreglement 2014/2017 will die Flughafen Zürich AG (FZAG) zahlreiche Massnahmen aus dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), umsetzen. Das Ziel: Die Sicherheit weiter erhöhen, den Lärm senken. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt die Unterlagen zur Änderung des Betriebsreglements ab dem 19. Januar 2026 erneut öffentlich auf.

Die im Betriebsreglement 2014/2017 festgelegten Massnahmen sind als Antwort auf die Forderungen aus der Sicherheitsüberprüfung 2012 zu verstehen (siehe Box unten). Zu den Massnahmen zählen die Entflechtung des Ostkonzepts, Anpassun-gen der Abflugrouten Richtung Westen, das neue Bisenkonzept mit Starts in Richtung Süden geradeaus, die erweiterte Linkskurve bei Starts ab Piste 16 in Richtung Westen sowie flexiblere Pistenöffnungszeiten.

Der Umweltverträglichkeitsbericht zum Betriebsreglement 2014/2017 geht zudem von einer Reduktion der Fluglärmbelastung aus. Die im Betriebsreglement aufgelis-teten Massnahmen sollen auch die Lärmbelastung reduzieren – dies, obwohl die Verkehrsprognose 2035 von einer Zunahme des Lärms ausgeht. Besonders in der zweiten Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr ist eine deutliche Lärmreduktion zu erwarten.

Das revidierte SIL-Objektblatt – die Grundlage für ein Betriebsreglement – hat der Bundesrat bereits am 19. September 2025 verabschiedet. Darin ist neu der maximal zulässige Lärm für die zweite Nachtstunde festgelegt. Gestützt darauf reichte die FZAG beim BAZL im September 2025 ergänzende Unterlagen zur Änderung des Betriebsreglements ein. Das BAZL legt das Betriebsreglement 2014/2017 in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau bis am 17. Februar 2026 öffentlich auf. Zudem lädt es weitere an den Kanton Zürich grenzende Kantone und Bundesfachstellen zur Stellungnahme ein.

Die Unterlagen zum ergänzte Betriebsreglementsgesuch sind ab 19. Januar 2026 auch auf der BAZL- Webseite einsehbar.

Historie Betriebsreglement 2014/2017
Die FZAG reichte 2013 und 2017 beim BAZL verschiedene Änderungen des Be-triebsreglements ein (BR2014 und BR2017). Grund dafür sind die im Sicherheitsbe-richt 2012 festgelegten Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. 2018 genehmigte das BAZL das BR2014 teilweise. Das Bundesverwaltungsgericht hob die-se Teilgenehmigung am 7. September 2021 grösstenteils auf. Es wies das Verfahren mit der Begründung an das BAZL zurück, dass das Thema Nachtlärm im SIL- Objektblatt ungenügend berücksichtigt sei. In der Folge sistierte das BAZL das Verfahren zum BR2017.

Das BAZL führte die beiden Genehmigungsverfahren für das BR2014 und BR2017 unter dem neuen Titel «Betriebsreglementsänderung 2014/2017 (BR2014/2017)» zusammen. Die Einsprachen aus den bereits erfolgten öffentlichen Auflagen zum BR2014 und BR2017 behalten ihre Gültigkeit.


Medienkontakt:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Kommunikation BAZL
+41 58 464 23 35
kommunikation@bazl.admin.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz und die Luftfahrtentwicklung zuständig. Es ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt.

Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.

Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.

Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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