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Innovation und Nachhaltigkeit: Kanton Zug startet Förderprogramm am 1. März 2026

 



20.01.2026, Kurz vor Jahresende herrschte international etwas mehr Klarheit, welche Standortförderungsmassnahmen mit der OECD-Mindeststeuer vereinbar sind. Nun arbeitet die Finanzdirektion mit Hochdruck an den Einzelheiten zur Umsetzung. Ab dem 1. März 2026 können berechtigte Unternehmen ihre Gesuche einreichen.

Das Gesetz über Standortentwicklung (GSE) und die dazugehörige Verordnung (SEVO) traten am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie erlauben es dem Kanton, gewisse Unternehmen bei ihren Nachhaltigkeits- und Innovationsbestrebungen zu unterstützen. Diese Mittel stammen aus den Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer. Die wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsförderung unterstützt Unternehmen, die Treibhausgasemissionen in ihren Lieferketten um mindestens 50 000 Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren. Pro eingesparte Tonne werden 30 Franken ausgerichtet. Die aufwandseitige Innovationsförderung gewährt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einen Beitragssatz von 25 Prozent auf qualifizierende Personalaufwendungen plus einen pauschalen Infrastrukturzuschlag von 35 Prozent. Auch in der Schweiz durchgeführte klinische Studien werden gefördert.

Elektronische Einreichung ab 1. März 2026
Die OECD hielt sich lange bedeckt in Bezug auf abschliessende Kriterien zu Standortförderungsmassnahmen, die mit der OECD-Mindeststeuer vereinbar sind. «Erst kurz vor Jahresende herrschte so weit Klarheit, dass der Regierungsrat die Verordnung abschliessend verabschieden konnte», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler die zeitliche Differenz zwischen Volksabstimmung und operativer Umsetzung. Die Finanzdirektion arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, den Prozess und die nötigen Instrumente fertigzustellen und durch externe Experten plausibilisieren zu lassen. Spätestens ab dem 1. März 2026 wird das Antragsformular auf der Webseite der Finanzdirektion verfügbar sein. Unternehmen können das Formular herunterladen, elektronisch ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Beilagen einreichen. Da es sich um einen neuen Prozess handelt und das Volumen der Anträge schwer abschätzbar ist, wurden externe Experten beigezogen: «Es ist uns sehr wichtig, den Prozess für die Gesuchstellenden möglichst schlank zu halten und dennoch unsere Sorgfaltspflicht wahrzunehmen», betont Regierungsrat Tännler.


Pressekontakt:
Heinz Tännler
Regierungsrat
Finanzdirektion
+41 79 223 81 66
heinz.taennler@zg.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Zug:
Vor rund 4000 Jahren finden sich erste Spuren von bäuerlichen Gesellschaften am Ufer des Zugersees. Erstmals erwähnt wird 858 der Königshof Cham in einer Schenkungsurkunde. Um 1300 wird die Stadt Zug wichtiger Umschlagplatz auf der Säumer-Route über den Gotthard. 1866 wird die Anglo-Swiss Condensed Milk Co. in Cham gegründet, die später mit Nestlé fusioniert. Geschichtsträchtige Gebäude, Schlösser und Herrschaftssitze sind Zeugen einer reichen Geschichte.

Zug ist als Perle der Zentralschweiz das richtige Umfeld für einen erholsamen, abwechslungsreichen Aufenthalt, für Ferien und Erholung. Ein vielfältiges kulturelles Angebot sowie alle Möglichkeiten von Wellness und Sport bieten sich hier den Gästen. Sehenswürdigkeiten von besonderem Reiz sind die Höllgrotten in Baar sowie die Zuger Altstadt mit ihren jahrhundertealten Häuserzeilen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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