Erweiterung des Kantonsgefängnisses in Biberbrugg |
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20.01.2026, Das im Jahr 2007 in Betrieb genommene Kantonsgefängnis in Biberbrugg stösst zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Es soll daher massvoll erweitert und betriebstechnisch leicht angepasst werden. Das neue Polizei- und Justizzentrum Biberbrugg hingegen wird zeitlich zurückgestellt.
Erweiterung der Haftkapazitäten mit zehn zusätzlichen Zellen
Das Bauprojekt knüpft baulich und organisatorisch an den bestehenden dreigeschossigen Zellentrakt an, um die Betriebsabläufe weiterzuführen und gleichzeitig zu verbessern. Es übernimmt daher sowohl die innere Raumstruktur als auch die Materialisierung und Gestaltung des bestehenden Baus. Der flussseitig vorgelagerte Gefängnistrakt soll nach Osten mit zehn zusätzlichen Zellen, zwei multifunktionalen Räumen, weiteren Funktionsräumen sowie einem neuen Spazierhof erweitert werden. Der Erweiterungsbau kommt damit teilweise relativ nahe vor das bestehende Gebäude zu liegen.
Für das Vorhaben wird mit Kosten von insgesamt rund 8.3 Mio. Franken gerechnet (inkl. Reserven). Der Bund beteiligt sich voraussichtlich mit einem Beitrag von knapp 1.2 Mio. Franken, so dass für den Kanton Schwyz Nettokosten von rund 7.1 Mio. Franken verblieben (wiederum inkl. Reserven). Auf der anderen Seite können als Folge der erweiterten eigenen Haftkapazitäten in Zukunft vermehrt ausserkantonale Platzierungen vermieden werden, was zu beträchtlichen Kosteneinsparungen führen wird.
Neues Polizei- und Justizzentrum (PJZ) wird zeitlich zurückgestellt
Wie bekannt ist, plant der Regierungsrat im Rahmen seiner kantonalen Immobilienstrategie, als zweiten Hauptstandort der kantonalen Verwaltung den bestehenden Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg zu einem Polizei- und Justizzentrum mit insgesamt rund 320 Arbeitsplätzen auszubauen. Mit Blick auf das knappe Ergebnis der Abstimmung zum neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrum Kaltbach (VSZK) und die in ihrem Vorfeld geführte öffentliche Debatte, eine breitere zeitliche Verteilung grosser Investitionen in die Hochbauten des Kantons sowie einen gezielteren Einsatz der vorhandenen personellen Ressourcen hält der Regierungsrat in Abkehr von seiner ursprünglichen Absicht nunmehr aber dafür, die Realisierung des PJZ als weiteres Grossprojekt vom VSZK abzugrenzen. Soll ein Baubeginn für das PJZ aus heutiger Sicht nun in etwa auf den Zeitpunkt angestrebt werden, in dem das VSZK fertiggestellt ist, bedeutet dies konkret, dass der Regierungsrat nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung sowie Abschluss der wesentlichen Arbeitsvergaben eine neuerliche Beurteilung der Terminplanung für das VSZK und – darauf abgestützt – für das PJZ vornehmen wird. Ergibt sich dabei, dass der im Idealfall für Ende 2029 vorgesehene Bezugstermin des VSZK (mutmasslich) eingehalten werden kann, wären Bericht und Vorlage des Regierungsrates für die Ausgabenbewilligung für das PJZ dann voraussichtlich im Jahr 2028 dem Kantonsrat zu unterbreiten. Dauern die angesprochenen Verfahren für das VSZK länger, würde sich dieser Termin dagegen entsprechend nach hinten schieben.
Das geplante Vorgehen mit der prioritären Ausführung der Gefängniserweiterung trägt neben dem inzwischen akzentuierten Zusatzbedarf an Haftplätzen im bestehenden Kantonsgefängnis schliesslich auch dem Umstand Rechnung, dass die Gefängniserweiterung in dieser Form nur vor oder gleichzeitig mit dem PJZ realisiert werden kann, während sie sich danach nurmehr mit einem unverhältnismässigen Mehraufwand bewerkstelligen liesse.
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Regierungsrat André Rüegsegger
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