Firmenmonitor

WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner

 



22.01.2026, Das Bundesgericht stellte im Jahr 2020 fest, dass ein zwischen der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und der Ticketcorner AG abgeschlossener Kooperationsvertrag gegen das Kartellgesetz verstösst. Es hatte den Fall daraufhin zur erneuten Entscheidung an die WEKO zurückgewiesen (BGer, 2C_113/2017 vom 12.2.2020). Nun büsst die WEKO die AGH und Ticketcorner.

Die AGH und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, dass das Hallenstadion nur dann an Veranstalterinnen von Anlässen vermietet werden soll, wenn mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertrieben werden. Dadurch wurden andere Ticketinganbieterinnen im Wettbewerb behindert. Sie konnten nur noch erschwert Tickets für Veranstaltungen im Hallenstadion vertreiben.

Da das Hallenstadion zudem gemäss Bundesgericht bei der Vermietung von Lokalitäten für grosse Rock- und Popkonzerte in der Deutschschweiz zwischen 2009 und 2011 über eine marktbeherrschende Stellung verfügte, handelt es sich beim Abschluss und der Umsetzung dieser Vereinbarung um einen Missbrauch durch die AGH.

Betreffend Ticketcorner stellte die WEKO fest, dass dieses Unternehmen in diesem Zeitraum im Ticketing für grosse Rock- und Popkonzerte in der Deutschschweiz ebenfalls über eine marktbeherrschende Stellung verfügte. Durch den Abschluss des Kooperationsvertrags mit der AGH verhielt sich Ticketcorner ebenfalls missbräuchlich.

Deshalb büsste die WEKO die AGH mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 mit rund 50 000 Franken und Ticketcorner mit rund 65 000 Franken. Die AGH hatte mit der WEKO eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


Medienkontakt:
Laura Melusine Baudenbacher
Präsidentin
079 854 87 25
lauramelusine.baudenbacher@weko.admin.ch

Patrik Ducrey
Direktor
058 464 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch

Olivier Schaller
Vizedirektor
058 462 21 23
079 703 80 07
olivier.schaller@weko.admin.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp