SGK-S zementiert Unterfinanzierung der Spitäler |
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30.01.2026, Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) sieht keine Notwendigkeit, die Spitaltarife an die Teuerung anzupassen. Somit bleibt der KVG-widrige Systemfehler in der Tarifierung bestehen - mit gravierenden Folgen für Versorgungssicherheit, Transformation und Fachkräfte.
Tarife werden in der Praxis auf Basis von Daten verhandelt, die in der Regel zwei Jahre alt sind. Die Teuerung zwischen Datenjahr und Tarifjahr wird aber häufig maximal für ein Jahr - oder gar nicht - in den Tarifen berücksichtigt. Dadurch liegen die resultierenden Tarife stets und systematisch zu tief, um das tatsächliche Preisniveau abzubilden. Das Ergebnis dieses KVG-widrigen Systemfehlers ist eine dauerhafte teuerungsbedingte Finanzierungslücke und Unterfinanzierung der Spitäler und Kliniken, auch jener, die effizient arbeiten.
Transformation und Personal unter Druck
Ohne faire, an die Teuerung angepasste Tarife fehlt die Investitionsfähigkeit, um Ambulantisierung, neue Versorgungsmodelle und Digitalisierung voranzutreiben. Gleichzeitig geht die Nichtgewährung des vollen Teuerungsausgleichs zulasten des Personals: In vielen Häusern bleibt kaum Spielraum, die Teuerung in den Lohnrunden angemessen weiterzugeben.
Auch unabhängige Analysen weisen auf die Schieflage hin: Zwischen
2020 und 2024 stieg die Teuerung um 6,8%, die Tarife hingegen nur um 2,6% (
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