Regierungsrat lehnt Einführung der Individualbesteuerung ab |
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11.02.2026, Der Regierungsrat spricht sich gegen die Individualbesteuerung aus. Diese würde den Kanton mit erheblichem administrativem und finanziellem Mehraufwand belasten, ohne einen angemessenen Nutzen zu bringen.
Die Einführung der Individualbesteuerung wäre ein komplexes, mehrjähriges Projekt mit umfassenden Anpassungen an Informatiksystemen und zusätzlichen personellen Ressourcen. Betroffen wären zudem weitere Bereiche wie Gesetzgebung, Prämienverbilligung, Stipendien, familienexterne Kinderbetreuung und das Betreibungswesen. Der Regierungsrat geht alleine für die Steuerverwaltung von 8 zusätzlichen Stellen aus, während der Umstellung auf die Individualbesteuerung von bis zu 12 Stellen.
Auch inhaltlich mangelhaft Inhaltlich überzeugt die Reform ebenfalls nicht. Bestehende kantonale Modelle zur Milderung der Heiratsstrafe würden ohne Not ausgehebelt. Zudem ist die Individualbesteuerung nicht gleichbedeutend mit mehr Steuergerechtigkeit. Sie schafft neue Ungleichheiten und benachteiligt Zweiverdienerehepaare mit ungleichen Einkommen sowie Einverdienerhaushalte. Allfällige Beschäftigungseffekte lassen sich gezielter über arbeitsmarkt- und betreuungspolitische Massnahmen erreichen.
Vor diesem Hintergrund erachtet der Regierungsrat die Individualbesteuerung als nicht zielführend und spricht sich für die Beibehaltung des bisherigen, praxistauglichen Steuersystems aus. Der Bund könnte die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer mit Tarifmassnahmen einfach und unbürokratisch beseitigen.
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