Nein zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung |
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12.02.2026, Volk und Stände stimmen am 8. März 2026 über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen lehnt diesen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommensbesteuerung von Ehepaaren ab. Mit der Einführung der Individualbesteuerung müssten sämtliche Kantone ihre Steuergesetze anpassen sowie Tarife und Abzüge neu festlegen. Dies führt zu einer erheblichen Verkomplizierung des Steuersystems und schafft neue Ungleichheiten. Zudem ist mit einem hohen und unnötigen administrativen Aufwand sowie mit Mindereinnahmen beim Staat zu rechnen. Das Ziel der Vorlage, die Abschaffung der Heiratsstrafe, ist im Kanton Schaffhausen bereits erreicht.
Das Ziel der Vorlage, die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe, ist grundsätzlich zu begrüssen. Dieses Ziel ist im Kanton Schaffhausen jedoch schon erreicht. Die Kantone haben die Heiratsstrafe in ihren kantonalen Steuergesetzen bereits mit wesentlich einfacheren und bewährten Mitteln korrigiert, namentlich durch unterschiedliche Tarife, Splitting-Modelle oder Zweiverdienerabzüge. So kennt der Kanton Schaffhausen seit Jahren das Teilsplittingverfahren, das sich in der Praxis bewährt hat. Es stellt eine pragmatische, einfache und faire Lösung dar, um die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren sicherzustellen.
Der Bund verzichtet auf diese bewährten kantonalen Korrekturmöglichkeiten und greift stattdessen mit der Einführung der Individualbesteuerung tief in die kantonale Steuerhoheit ein. Die Individualbesteuerung wird zu einem grundlegenden Umbau des bestehenden Steuersystems führen und zwingt die Kantone, auch dort umfassende Anpassungen vorzunehmen, wo das System funktioniert und akzeptiert ist. Der Kanton Schaffhausen müsste sowohl Tarife wie auch Abzüge neu festlegen und damit zusammenhängende Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinder-betreuung neu regeln.
Für verheiratete Steuerpflichtige steigt der Aufwand mit der Individualbesteuerung deutlich, da künftig zwei Steuererklärungen einzureichen und zwei separate Veranlagungsprozesse mit sämtlichen nachgelagerten Verfahren zu durchlaufen wären. Vermögenswerte wie Bankguthaben, Liegenschaften, Fahrzeuge oder persönliche Wertgegenstände müssten eindeutig einem der beiden Ehepartner zugewiesen werden, um Fehlbesteuerungen zu vermeiden. Familien mit traditioneller Rollenverteilung können gegenüber heute steuerlich benachteiligt werden.
Schweizweit würde sich die Zahl der Steuererklärungen um rund 1.7 Mio. erhöhen, im Kanton Schaffhausen um rund 18'000. Dieser Mehraufwand ist für die Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht tragbar. Der Systemwechsel würde 20 zusätzliche Vollzeitstellen erfordern, was jährliche Ausgaben von rund 2.5 Millionen Franken verursacht. Die geschätzten finanziellen Auswirkungen bei der Bundessteuer betragen ca. 500 Mio. Franken. Wenn durch den Systemwechsel keine Personengruppe gegenüber dem heutigen Stand zusätzlich belastet werden soll, hätten auch der Kanton Schaffhausen und seine Gemeinden deutliche Steuereinbussen hinzunehmen. Das vom Bund gewählte Vorgehen ist deshalb unverhältnismässig und abzulehnen.
Der Regierungsrat ersucht Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ihn in seiner Haltung zu unterstützen und am 8. März 2026 ein NEIN zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in die Urne zu legen.
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staatskanzlei@sh.ch
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Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen:
Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.
Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.
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