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Einführung des neuen ambulanten Arzttarifs: Regierungsrat setzt Arbeitstarif für die Spitäler fest

 



16.02.2026, Da sich die Spitäler und die Krankenversicherer nicht auf einen Taxpunktwert für den neuen ambulanten Arzttarif einigen konnten, legt der Regierungsrat einen Arbeitstarif fest. Aufgrund des Grundsatzes der Kostenneutralität lehnt er eine Erhöhung des Taxpunktwerts ab. Der Regierungsrat verfolgt jedoch das Ziel, im Rahmen des Rahmenkonzepts «Gesundheit BL 2030» die Ambulantisierung voranzutreiben und entsprechende Anreizmodelle zu entwickeln.

Seit dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Leistungen in der Schweiz neu über die Tarifstruktur TARDOC sowie über Ambulante Pauschalen abgerechnet. Dieses Tarifsystem ersetzt den bisherigen Einzelleistungstarif TARMED. Für die Überführung vom bisherigen Tarif in das neue System gilt grundsätzlich das Prinzip der Kostenneutralität. Dies bedeutet, dass der Tarifwechsel nicht zu Mehrkosten führen darf.

Da sich die Spitäler im Kanton Basel-Landschaft mit den Krankenversicherern nicht auf einen Taxpunktwert für den neuen Arzttarif einigen konnten, haben sie dem Regierungsrat beantragt, einen Arbeitstarif festzusetzen und dabei den Taxpunktwert von bisher Fr. 0.91 auf neu Fr. 0.95 zu erhöhen.

Der Regierungsrat anerkennt, dass das in den Anträgen vorgebrachte Argument der aufgelaufenen Teuerung grundsätzlich nachvollziehbar ist. Dabei ist jedoch festzuhalten, dass die Teuerung alle Leistungserbringer betrifft – sowohl die Spitäler als auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Offen bleibt zudem, in welchem Umfang diese Mehrbelastung durch andere Massnahmen, etwa durch Produktivitätssteigerungen infolge von Digitalisierung oder Prozessoptimierungen, kompensiert werden kann.

Gleichzeitig ist dem Regierungsrat bewusst, dass die heutigen ambulanten Tarife in den Spitälern zu einer strukturellen Unterfinanzierung führen können. Um die angestrebte ambulante Transformation wirksam zu fördern, soll sie künftig auch besser abgegolten werden. Dazu sind neue finanzielle Anreize erforderlich. Deshalb verfolgt der Regierungsrat im Rahmen der Strategie «Gesundheit BL 2030» das Ziel, die Ambulantisierung gezielt voranzutreiben.

Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung sowie der einzuhaltenden Kostenneutralität bei der Einführung des neuen ambulanten Arzttarifs hat der Regierungsrat beschlossen, den Antrag der Spitäler auf eine Tariferhöhung abzulehnen. Als Arbeitstarif wird der bisher geltende Taxpunktwert von Fr. 0.91 festgesetzt.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Basel Land:
Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden.

Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und LandInfolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.

Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am 'Nein' der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel- Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu.

Der Kanton Baselland ist reich an landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Höhepunkten. Klassische Konzerte, die Spuren der Römer, eine Schifffahrt auf dem Rhein oder eine Einkaufstour in einem unserer historischen Städtchen sind nur wenige Vorschläge, die zeigen, dass es im Baselbiet viel zu entdecken gibt. Ob Sie als Wanderer die Höhen des Jura erkunden, oder ob Sie als Seminar- oder Geschäftsgast ins Baselbiet kommen, die Region bietet viele attraktive Details, die Ihren Aufenthalt zum Erlebnis machen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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