Mietstreit um Fliegengitter: Was Mieter dürfen und was nicht |
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Fotograf: inschutz / KI-generiert
19.02.2026, Frische Luft in der Wohnung ist wichtig für ein gesundes Raumklima - doch der Einbau von Fliegengittern führt immer wieder zu Konflikten mit Vermietern. Laut Schweizer Mietrecht (Art. 260a OR) sind bauliche Veränderungen an Mietobjekten grundsätzlich nur mit Zustimmung der Vermieterschaft erlaubt. Bohrlöcher in Fensterrahmen, fest verschraubte Konstruktionen oder dauerhafte Verklebungen können beim Auszug zu Schadenersatzforderungen führen.
Teure Folgen für Mieter
Mietrechtsexperten warnen: Auch vermeintlich kleine Eingriffe wie Bohrlöcher gelten rechtlich als bauliche Veränderung. Selbst wenn Mieter die Löcher wieder verschliessen, bleiben oft sichtbare Spuren. Vermieter können dann professionelle Instandsetzung verlangen - bei mehreren Fenstern können schnell Kosten von mehreren hundert Franken entstehen.
Bohrfreie Systeme als Lösung
"Viele stehen vor dem
Dilemma: Sie wollen sich rechtlich absichern und trotzdem nicht auf Wohnkomfort verzichten", erklärt
Jürg Wälchli,
Das
Berner Unternehmen bietet massgefertigte
Checkliste für Mieter:
- Keine Bohrlöcher ohne schriftliche Erlaubnis
- Bohrlose Systeme bevorzugen
- Vermieter vorab informieren
- Beim Auszug auf vollständige Entfernung achten
- Fotos vom Originalzustand machen
Experten raten: Auch bei bohrlosen Systemen ist es sinnvoll, die Vermieterschaft zu informieren. Das schafft Transparenz und vermeidet Diskussionen.
Pressekontakt:
inschutz ag, Konolfingen
| inschutz.ch | Tel: 078 609 35 20 |
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Über inschutz AG:
Unsere Innenräume sollen ein Ort des Wohlbefindens sein – ob zum Arbeiten, Entspannen oder für wichtige Grundbedürfnisse wie Schlafen und Essen. Doch lästige Insekten, Pollen und andere Störenfriede können diese Ruhe beeinträchtigen. Ein Insektenschutz nach Mass hilft, den Wohnkomfort nachhaltig zu erhalten.
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