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Nationalbank legt Grundlagen für die Erweiterte Liquiditätsfazilität fest

 



20.02.2026, Die Schweizerische Nationalbank hat die Rahmenbedingungen für die angekündigte Erweiterte Liquiditätsfazilität (ELF) zur Liquiditätsunterstützung für Banken mit Sitz in der Schweiz weiter konkretisiert.

Insbesondere hat die Nationalbank für die ELF einen standardisierten und skalierbaren Prozess definiert, der bei Bedarf für teilnehmende Banken eine rasche Liquiditätsunterstützung gegen Sicherheiten ermöglicht. Im Rahmen der ELF können Banken hypothekarische Sicherheiten und Wertschriften einsetzen. Bis Mitte 2026 wird der ELFProzess mit Pilotbanken sowie mit SIX Terravis und SIX SIS getestet. Anfang 2027 soll die ELF in den produktiven Betrieb gehen. Die ELF trägt zur Stabilität des Bankensystems bei.

Die grundlegenden Informationen zur ELF sind in den folgenden Dokumenten festgehalten, die unter www.snb.ch, Erweiterte Liquiditätsfazilität (ELF) verfügbar sind:

- Die Richtlinien für Liquiditätsunterstützung geben einen Überblick über das neue Liquiditätsdispositiv.

- Das Merkblatt zur ELF enthält Angaben zu den erforderlichen Vorbereitungen, zu den zugelassenen Gegenparteien und zur Berechnung der bankspezifischen ELF-Limite.

- Die ELF-Teilnahmeerklärung bildet den Auftakt zur Erlangung der ELF-Fähigkeit. Mit deren Unterzeichnung anerkennt eine Bank die Vertragsdokumentation als rechtsgültig und verpflichtet sich zur Umsetzung der Vorbereitungsarbeiten.

- In den ELF-Bedingungen zu den Sicherheiten sind u.a. der Kreis der zugelassenen Sicherheiten und die Abschläge definiert. Die Bedingungen liegen separat für Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten (LGHS) und für Liquidität gegen Wertschriften (LGWS) vor.


Medienkontakt:
Schweizerische Nationalbank
Postfach, CH-8022 Zürich
Telefon +41 58 631 00 00
communications@snb.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizerische Nationalbank:
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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