Der Ehrenpreis des Schweizer Filmpreises 2026 geht an Villi Hermann |
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25.02.2026, Villi Hermann wird mit dem Ehrenpreis des Schweizer Filmpreises 2026 ausgezeichnet. Der in Luzern geborene und heute in Lugano lebende Regisseur, Drehbuchautor und Produzent hat das Schweizer Filmschaffen in seiner über 50-jährigen Karriere massgeblich geprägt. Sein Werk zeichnet sich durch Mut, gesellschaftliches Engagement und künstlerische Finesse aus und weist ihn als internationale Referenz im Schweizer Filmschaffen aus.
1981 gründete Villi Hermann seine Produktionsfirma Imagofilm Lugano und widmete sich zunächst seinen eigenen Filmprojekten. Zugleich engagierte er sich zunehmend für die Förderung junger Talente und begründete so eine wachsende Gemeinschaft von lokalen Filmschaffenden. Seit Ende der 2000er- Jahre unterstützt er gezielt Filmproduktionen des Tessiner Nachwuchses – zum Beispiel von Alberto Meroni, Erik Bernasconi, Niccolò Castelli oder Francesco Rizzi – ein und trägt damit entscheidend zur Entstehung einer «neuen Welle» des Tessiner Films bei.
Der Ehrenpreis für Villi Hermann würdigt das Werk eines bedeutenden Filmemachers und die künstlerische Kraft eines Menschen, der den italienischsprachigen Schweizer Film gestärkt und dessen eigenständige Identität mitdefiniert hat.
Die Preisverleihung
Die Verleihung des Schweizer Filmpreises findet am Freitag, 27. März 2026 im Kongresshaus Zürich statt. Die Ehrung des einheimischen Filmschaffens wird vom Bundesamt für Kultur BAK mit den Partnerinnen SRG SSR und der Association «Quartz» Genève Zürich realisiert und in Zusammenarbeit mit Swiss Films, der Schweizer Filmakademie und den Solothurner Filmtagen organisiert. Weitere Informationen finden Sie auf www.quartz.ch.
Medienkontakt:
Für Interviewanfragen
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media@quartz.ch
Bundesamt für Kultur
Daniel Menna
Stv. Leiter Stabsstelle Kommunikation
+41 58 469 69 50
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Über Bundesamt für Kultur (BAK):
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
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