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Schweizer Presserat: Unterschlagen wichtiger Informationselemente

 



05.03.2026, Am 17. April 2024 veröffentlichte der «Gesundheitstipp» einen Text unter dem Titel «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie». Der Lead lautete: Prof. Dr. Z. «gilt als Expertin für die Wechseljahre. Doch unabhängige Fachleute kritisieren, sie verharmlose die Risiken der Hormone. Das Pikante: Z. bekommt Geld von der Pharmaindustrie».

Im Artikel wird festgestellt, dass die Ärztin bestimmte Hormonpräparate als Mittel der Wahl für Hitzewallungen und Wechseljahrbeschwerden anpreise, sie verschweige dabei, dass Frauen mit Hormonpräparaten Brustkrebs, Herzinfarkt und Schlaganfall riskierten und dass die Hormone weder Knochenbrüche noch Demenz verhinderten. Dafür seien sie auch gar nicht zugelassen. Weiter wird der Professorin vorgeworfen, sich von der Pharmaindustrie etwa an Kongressen für Werbezwecke bezahlen zu lassen.

Der Presserat hiess die Beschwerde gegen den Beitrag in zwei Punkten gut: Zum einen hat die Autorin eine ihr vorliegende, sehr gründliche Erläuterung der Problematik durch einen führenden Wissenschafter gänzlich unerwähnt gelassen. Diese widersprach der Kritik an der Professorin. Das erachtete der Presserat als ein «Unterschlagen wichtiger Informationselemente». Und zum Zweiten erachtete der Rat die Kombination von Titel und Untertitel als Vorwurf, die Professorin sage gegen Bezahlung, was der Industrie nütze. Die dafür vorgelegten Argumente reichten aber nicht aus, so der Presserat, um diesen schweren Vorwurf zu belegen. Insofern verstiessen Titel und Lead in ihrer Kombination gegen die Wahrheitspflicht.

Ursprünglich wurde dieser Artikel am 13.02.2026 auf der Webseite des Schweizer Presserats veröffentlicht.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizer Presserat:
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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