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E-Voting-Versuchsbetrieb: Weiteres Vorgehen nach dem Vorfall in Basel-Stadt

 



11.03.2026, Die Bundeskanzlei begrüsst den Entscheid des Kantons Basel-Stadt, extern untersuchen zu lassen, warum seine elektronische Urne bei der Abstimmung vom Sonntag, den 8. März 2026, nicht entschlüsselt werden konnte. Derzeit liegen keine konkreten Hinweise vor, die weitere Versuche mit E-Voting in Frage stellen würden.

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 haben 2048 Stimmberechtigte des Kantons Basel-Stadt ihre Stimme im Rahmen des E-Voting-Versuchsbetriebs elektronisch abgegeben. Diese Stimmen konnten nicht gezählt werden, weil die elektronische Urne nicht entschlüsselt werden konnte. Angesichts der deutlichen provisorischen Ergebnisse kann ausgeschlossen werden, dass diese Stimmen zu anderen Volksentscheiden hätten führen können. Jedoch wurden durch die Nichtzählung die politischen Rechte der betroffenen Stimmberechtigten verletzt. Die Bundeskanzlei nimmt den entsprechenden Vorfall sehr ernst. Deshalb müssen alle notwendigen Schritte unternommen werden, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat entschieden, eine externe Analyse zu den Umständen und Ursachen des Vorfalls in Auftrag zu geben. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein allfälliges Offizialdelikt ein Strafverfahren eingeleitet. Die Bundeskanzlei begrüsst diese Schritte. Basel-Stadt setzt die Versuche mit E-Voting vorerst bis am 31. Dezember 2026 aus, um den Vorfall aufarbeiten und Massnahmen ergreifen zu können, damit dies nicht mehr passieren kann.

Es liegt in der Kompetenz der Kantone zu entscheiden, ob sie sich am E-Voting-Versuchsbetrieb beteiligen und Teilen ihres Elektorats anbieten, elektronisch abzustimmen. Zurzeit führen nebst Basel- Stadt die Kantone St. Gallen, Thurgau und Graubünden E-Voting-Versuche durch.

Die Bundeskanzlei hat sich von Basel-Stadt über die Umstände des Vorfalls informieren lassen. Demnach ist das Problem auf Unregelmässigkeiten bei der Handhabung Pin-geschützter USB-Sticks zurückzuführen. Diese werden in Basel-Stadt zur Speicherung eines Schlüssels eingesetzt, mit dem sich die elektronische Urne entschlüsseln lässt.

Der Vorfall ist somit auf eine externe Komponente zurückzuführen. Menschliches Fehlverhalten kann nicht ausgeschlossen werden. Jedoch deutet nichts auf einen Fehler beim E-Voting-System hin, das von der Schweizerischen Post betrieben wird. Das System lief in allen Versuchsbetriebs-Kantonen, die bei der Abstimmung vom 8. März 2026 E-Voting-Versuche durchführten, einwandfrei. In St.Gallen, Thurgau und Graubünden konnte die elektronische Urne wie üblich entschlüsselt werden.

Die genannten Kantone haben am 25. Juni 2025 die Grundbewilligungen des Bundesrates für Versuche mit E-Voting erhalten, die bis zur Abstimmung vom 6. Juni 2027 reichen. Die Bundeskanzlei sieht derzeit angesichts der aktuellen Faktenlage keinen Grund, diese Grundbewilligungen in Frage zu stellen. Um E- Voting-Versuche durchführen zu können, müssen die Kantone im Weiteren für jede eidgenössische Volksabstimmung ein Gesuch um Zulassung einreichen. Über allfällige Gesuche für die eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 entscheidet die Bundeskanzlei Mitte April.

E-Voting befindet sich derzeit im Versuchsbetrieb; es geht darum, Erfahrungen zu sammeln und das System und seine Handhabung laufend zu verbessern. Aus dem Vorfall in Basel-Stadt müssen die richtigen Lehren gezogen werden. Als Sofortmassnahme sieht die Bundeskanzlei vor, dass alle E- Voting- Kantone die Prozesse zum Schutz der Schlüssel für die Entschlüsselung der elektronischen Urnen überprüfen. Welche weiteren Massnahmen nach dem Vorfall in Basel-Stadt zu ergreifen sind, erörtert die Bundeskanzlei im Rahmen des etablierten Risiko- und Krisenmanagements. Dieses erfolgt im ständigen Austausch mit den auf operationeller Ebene für E-Voting Verantwortlichen der Kantone und der Schweizerischen Post.


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Urs Bruderer
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