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Bundesrat Beat Jans trifft den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Mattias Guyomar

 



31.03.2026, Justizminister Beat Jans und der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Mattias Guyomar haben sich am 30. März 2026 in Bern getroffen. Bundesrat Beat Jans bekräftigte das Bekenntnis der Schweiz zur Mitgliedschaft im Europarat sowie zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dabei unterstrich er die zentrale Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips bei der Umsetzung der EMRK. Die Beachtung dieses Prinzips ist angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich Migration besonders relevant. Er begrüsste zudem den von der Schweiz und den Niederlanden iniitierten neuen institutionellen Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und dem Präsidenten des EGMR mit dem Ziel, das Subsidiaritätsprinzip zu stärken, unter Wahrung der Unabhängigkeit des EGMR.

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Mattias Guyomar, hat am Montag auf Einladung des Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Andrea Caroni, Bern besucht. Ein Treffen mit Bundesrat Beat Jans schloss den Besuch ab.

Dabei hat Bundesrat Jans betont, dass der Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von Staaten geschaffen wurden, um Werte zu schützen, die für sie und für ihre Bevölkerungen wichtig sind. Es sind denn auch in erster Linie die Vertragsstaaten dafür verantwortlich, dass die EMRK und deren Rechte und Freiheiten geachtet und gewährleistet werden – so sieht es das Subsidiaritsätsprinzip vor. Die Vertragsstaaten und der EGMR tragen somit die gemeinsame Verantwortung für die wirksame Umsetzung der EMRK.

Weiter tauschten sich EGMR-Präsident Guyomar und Bundesrat Jans über aktuelle Themen wie die Rolle des EGMR im Bereich Migration sowie das EGMR-Urteil zu den Klimaseniorinnen aus.

Die aktuelle Diskussion um Migration und Menschenrechte im Europarat geht auf den im Mai 2025 veröffentlichten offenen Brief von neun Mitgliedstaaten zur Rechtsprechung des EGMR in Zusammenhang mit der Ausweisung von verurteilten Straftätern zurück. Eine politische Deklaration, die derzeit im Europarat in Arbeit ist, nimmt diese Diskussion auf. Die Schweiz setzt sich dabei für ein faktenbasiertes und wirkungsorientiertes Vorgehen und die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ein, sowie für die Wahrung des Konventionssystems der EMRK und die Unabhängigkeit des Gerichtshofs.

In Zusammenhang mit dem EGMR-Urteil zum Klimaschutz hat das Ministerkomitee des Europarats bereits im Herbst 2025 die positiven Entwicklungen in der Schweiz bezüglich Klimaschutz hervorgehoben. Voraussichtlich Dezember 2026 wird das Ministerkomitee seine Arbeit fortsetzen. Bis dahin wird die Schweiz über die neusten Entwicklungen informieren.

Institutionellen Dialog stärken
Bundesrat Jans und Präsident Guyomar betonten die Wichtigkeit eines konstruktiven Dialogs zwischen den Mitgliedern des Europarats und dem EGMR. Der Dialog soll dabei den eigenständigen Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofs unberührt lassen und ein besseres Verständnis für nationale Umsetzungsspielräume fördern. Starke Institutionen müssen unabhängig agieren können und sich gegenseitig respektieren. Gerade in geopolitisch schwierigen Zeiten ist deren Stabilität für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaats zentral. Ein institutioneller Dialog trägt zu dieser Stabilität bei.

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