Schaffhausen: Teilrevision des Justizgesetzes tritt am 1. Mai 2026 in Kraft

 



09.04.2026, Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Justizgesetzes auf den 1. Mai 2026 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit wird die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung und elektronischen Signierung in der Justiz eingeführt. Hintergrund ist das neue Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz.

Das Gesetz führt einerseits die obligatorische elektronische Aktenführung durch die Strafbehörden und Gerichte ein. Andererseits sieht es die Einrichtung einer zentralen Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr sowie die elektronische Akteneinsicht vor. Die Nutzung dieser Plattform wird für professionelle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender obligatorisch werden. Für die Pilotversuche für bestimmte Verfahren am Kantonsgericht und am Obergericht sind im kantonalen Verfahrensrecht, d.h. im Justizgesetz, kleinere Anpassungen erforderlich. So ist für Beteiligte des Pilotversuchs die elektronische Aktenführung und die elektronische Signatur möglich.

Änderungen bei der Fischereirevierverpachtung
Der Regierungsrat hat auf den 1. Mai 2026 eine Änderung der Verordnung über die Fischerei vorgenommen. Künftig wird die Vergabe der Fischereipachten flexibler und sachgerechter gestaltet. Konkret erhält das Departement des Innern die Möglichkeit, Pachtangebote abzulehnen, die den realistischen Wert eines Fischereireviers offensichtlich unterschreiten. Die bisherige Bestimmung lässt die Angemessenheit des Angebots der meistbietenden Person ausser Acht. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass gewisse Pachtverträge mit der meistbietenden Person zu Konditionen abgeschlossen werden mussten, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Fischereireviers standen. Mit der – an die Regelung in den Kantonen Zürich und Luzern angelehnten – Verordnungsänderung bleiben die fiskalischen Interessen des Kantons gewahrt und es wird eine wirtschaftlich ausgewogene Pachtpraxis umgesetzt.

Ersatzwahl in Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, als neues Mitglied der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung für den Rest der Amtsperiode 2025-2028 Stephan Ernst Schlatter, Schaffhausen, zu wählen. Er soll das zurückgetretene Verwaltungskommissionsmitglied Simon Oettli, Stetten, ersetzen.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen:
Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.

Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.

Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.

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