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Illegales Pokerturnier: Rund 60 Personen vor Ort und 55 000 Franken beschlagnahmt

 



20.04.2026, Am Donnerstagabend, dem 16. April 2026, führten die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Kantonspolizei Zürich gemeinsam eine Hausdurchsuchung in einem Lokal in Glattbrugg (ZH) durch. Die ESBK beschlagnahmte rund 55 000 Franken und 6500 Euro in bar sowie Poker- und IT- Material. Rund 60 Personen befanden sich vor Ort.

Am Abend des Donnerstags, 16. April 2026, führten die ESBK und die Kantonspolizei Zürich gemeinsam eine Hausdurchsuchung in einem Lokal in Glattbrugg (ZH) durch. Zum Zeitpunkt der Razzia befanden sich rund 60 Personen im Lokal. Die meisten von ihnen sassen an sechs Spieltischen, an denen Pokerspiele stattfanden. Mehrere Spielende wurden befragt. Neben sechs Pokertischen und einer grossen Menge von Spielchips beschlagnahmten die Behörden auch IT-Ausrüstung, Mobiltelefone sowie rund 55 000 Franken und 6500 Euro in bar.

Eine vor Ort anwesende Person wurde als mutmassliche Verantwortliche der Veranstaltung identifiziert. Die ESBK hat ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Die beschuldigte Person muss sich wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Geldspielgesetz verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Ermittlungen werden von der ESBK geführt, die konsequent gegen illegales Geldspiel vorgeht. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.


Medienkontakt:
Marjorie Stangl
Kommunikationsbeauftragte
+ 41 58 466 34 16
marjorie.stangl@esbk.admin.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.

Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.

Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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