Basel-Landschaft modernisiert das Verfahren für Quartierplanungen |
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23.04.2026, Die Gemeinden sollen Quartierpläne künftig einfacher ändern oder aufheben können. Deshalb legt der Regierungsrat eine Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Die Vorlage stärkt die kommunale Planungshoheit und ermöglicht klare, praxistaugliche Verfahren.
Klare Verfahren für Änderungen und Aufhebungen
Die Revision definiert ein transparentes, einheitliches Vorgehen. Damit wird die Planungshoheit der Gemeinden gestärkt. Die wesentlichen Punkte sind:
Änderungen und Aufhebungen von Quartierplänen erfolgen künftig durch die Gemeindeversammlung oder den Einwohnerrat. Die Zustimmung der Grundeigentümerschaft ist nicht mehr Voraussetzung. Privatrechtliche Verträge sind aber auch nach der Revision unverändert gültig. Sie bleiben ein wichtiges Instrument, um Rechte und Pflichten unter den Beteiligten zu sichern. Bei Uneinigkeit steht zur Klärung weiterhin das Baulandumlegungsverfahren offen.
Umgang mit alten Sondernutzungsplanungen
Rund 200 der 492 Sondernutzungsplanungen im Kanton sind älter als 20 Jahre. Viele davon stammen aus einer Zeit vor dem heutigen Raumplanungs- und Baugesetz. Neu ist auch ein rechtssicheres Verfahren für den Umgang mit diesen altrechtlichen Planungen vorgesehen.
Mehr Flexibilität – ohne Eingriff in Eigentumsrechte
Die Revision trennt neu klar zwischen öffentlichem Planungsrecht und privatem Vertragsrecht.
Verträge und daraus gesicherte Rechte – etwa Geh- und Fahrrechte – bleiben bestehen und sind weiterhin das Mittel der Wahl, um die Umsetzung der Planungen zwischen den Beteiligten zu sichern. Die Trennung gibt den Gemeinden ihren Handlungsspielraum zurück, der ihnen bei jeder Nutzungsplanung zusteht, ohne dass Eigentumsgarantien geschwächt werden.
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Kantonale Verwaltung Basel Land:
Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und LandInfolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.
Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am 'Nein' der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel- Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu.
Der Kanton Baselland ist reich an landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Höhepunkten. Klassische Konzerte, die Spuren der Römer, eine Schifffahrt auf dem Rhein oder eine Einkaufstour in einem unserer historischen Städtchen sind nur wenige Vorschläge, die zeigen, dass es im Baselbiet viel zu entdecken gibt. Ob Sie als Wanderer die Höhen des Jura erkunden, oder ob Sie als Seminar- oder Geschäftsgast ins Baselbiet kommen, die Region bietet viele attraktive Details, die Ihren Aufenthalt zum Erlebnis machen.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
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