Aktualisierung Waldplan per 1. Mai in Kraft, Richtplananpassung Kapitel Wald zu Genehmigung beim Bund eingereicht |
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24.04.2026, Der Regierungsrat hat das Kapitel Wald des kantonalen Richtplans angepasst und beim Bund zur Genehmigung eingereicht. Die Änderung erfolgt koordiniert mit der Genehmigung des überarbeiteten kantonalen Waldplans, der auf den 1. Mai in Kraft tritt. Ziel ist, die räumliche Entwicklung und den Umgang mit dem Wald weiterhin gut aufeinander abzustimmen.
In Koordination zum kantonalen Wald wurde auch das Kapitel Wald (L.3) des kantonalen Richtplans angepasst. Im Zentrum standen die Klärung der Schnittstelle zwischen kantonalem Waldplan und kantonalem Richtplan. Im Wesentlichen wurden die Abstimmungsanweisungen zur räumlichen Koordination präzisiert. Insbesondere sind die im Waldplan festgelegten Vorrangfunktionen des Waldes bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Gemeinden können zudem beantragen, dass in bestimmten Gebieten feste Waldgrenzen eingeführt werden, um eine Zunahme der Waldfläche zu verhindern.
Der Regierungsrat hat den überarbeiteten kantonalen Waldplan genehmigt und per 1. Mai 2026 in Kraft gesetzt. Die Richtplananpassung wurde zur Genehmigung beim eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht.
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