Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verkehrsflussinitiative ab |
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30.04.2026, Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Schaffhauser Stimmberechtigten gegen die Verkehrsflussinitiative abgewiesen.
Der Regierungsrat hat auf den 1. Mai 2026 eine Änderung der kantonalen Strassenverkehrsverordnung vorgenommen. Er setzt damit ein Postulat des Kantonsrats um, welches die Übertragung der Kompetenz für Verkehrsanordnungen auf städtischen Kantonsstrassen von der Stadt an den Kanton fordert. Der Regierungsrat hatte bei der Ankündigung der Verordnungsänderung darauf hingewiesen, dass er auf die Herabsetzungen der signalisierten Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerhalb der Bauzonen verzichte, bis die Stimmberechtigten über die hängige Verkehrsflussinitiative abgestimmt haben werden.
Nach dem Bundesgerichtsurteil zur Verkehrsflussinitiative kann diese Abstimmung nun durchgeführt werden. Die Abstimmung über die Initiative und den Gegenvorschlag wird am 27. September 2026 stattfinden.
Der Regierungsrat bleibt bei seiner Haltung, bis zum Volksentscheid über die Verkehrsflussinitiative und den Gegenvorschlag des Kantonsrats grundsätzlich auf weitere Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen zu verzichten. Die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten innerorts bleiben mit Ausnahme der bereits eingeführten Abweichungen somit auf dem gesamten Kantonsstrassennetz bei der generellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
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Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen:
Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.
Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.
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