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Daniel Hitzig tritt als Präsident der Stiftung Schweizer Presserat zurück

 



04.05.2026, Der Stiftungsrat der Stiftung "Schweizer Presserat" nimmt vom Rücktritt von Daniel Hitzig als Präsident der Stiftung Kenntnis. Interimistisch übernehmen die beiden Co-Vizepräsidentinnen Franziska Engelhardt und Pia Guggenbühl das Präsidium. Der Stiftungsrat dankt dem scheidenden Präsidenten Daniel Hitzig für sein engagiertes Wirken. Die Suche nach einer geeigneten Nachfolge ist eingeleitet.

Daniel Hitzig war Anfang Juli 2025 zum Präsidenten der Stiftung gewählt worden. Er folgte auf Martina Fehr, die die Stiftung seit 2021 präsidiert hatte. Aufgrund unterschiedlicher strategischer Auffassungen gab er seinen Rücktritt bekannt. Der Stiftungsrat dankt Daniel Hitzig für sein grosses Engagement und wünscht ihm alles Gute.

Der Presserat, der von Susan Boos präsidiert wird, ist vom Wechsel im Stiftungspräsidium nicht tangiert. Während der Presserat Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen zur Verfügung steht, gewährleistet die Stiftung die finanziellen, inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen des Schweizer Presserats. Der bestehende Stiftungsrat mit den beiden Co-Präsidentinnen garantiert die Kontinuität der Stiftung.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Geschäftsstelle

Postfach

3000 Bern 8

+41 (0)77 405 43 37

media@presserat.ch

www.presserat.ch



Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizer Presserat:
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
  HELP.ch

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